MASSNAHME
Umsetzung der 1. Säule der GAP und der entsprechenden Maßnahmen gemäß EU- und nationalem Recht
Umsetzung der 1. Säule der GAP und der entsprechenden Maßnahmen gemäß EU- und nationalem Recht
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Schrittweise Umsetzung des einheitlichen Direktzahlungsmodells mit Erreichen der 3. Stufe
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Der Zielzustand für 2017 wurde erreicht. Die Antragstellung für die 3. Stufe (Antragsjahr 2017) war bis 15.05.2017 möglich. Die Auszahlung erfolgte am 20.12.2017.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die fachliche Begleitung der technischen Implementierung des schrittweisen Übergangs auf das einheitliche Direktzahlungsmodell hat bis Ende 2016 stattgefunden
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Schrittweise Umsetzung des einheitlichen Direktzahlungsmodells mit Erreichen der 3. Stufe
Erläuterung der Entwicklung
Die GAP-Reform wurde in Österreich mit der Implementierung des einheitlichen Regionalmodells (Flächenzahlung) im Jahr 2015 umgesetzt. Die Anpassung der Prämien erfolgt in 5 Schritten á 20% bis 2019.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze