MASSNAHME
Vorbereitung einer Regierungsvorlage zur Verankerung des in den FAG-Verhandlungen paktierten Zusagerahmens für die Siedlungswasserwirtschaft
Vorbereitung einer Regierungsvorlage zur Verankerung des in den FAG-Verhandlungen paktierten Zusagerahmens für die Siedlungswasserwirtschaft im Umweltförderungsgesetz
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Regierungsvorlage liegt vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Regierungsvorlage liegt vor.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
FAG-Verhandlungen abgeschlossen und Höhe des jährlichen Zusagerahmens für die Siedlungswasserwirtschaft zwischen den FAG-Partnern bis 31.12.2016 akkordiert
Zielzustand (Datum)
30. März 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Regierungsvorlage liegt vor
Erläuterung der Entwicklung
Die Regierungsvorlage wurde 2016 eingebracht (1332 der Beilagen XXV GP). Die Novelle zum Umweltförderungsgesetz, mit der ein Zusagerahmen für die Siedlungswasserwirtschaft für die Jahre 2017 bis 2021 verankert wurde, wurde mit BGBl I Nr. 116/2016 kundgemacht.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze