Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Neuausrichtung der Förderung Siedlungswasserwirtschaft

Neuausrichtung der Förderung Siedlungswasserwirtschaft, um Investitionen für Neuerrichtung und Werterhaltung der Wasserinfrastruktur weiterhin zu sichern und eine für die Bevölkerung zumutbare Gebührengestaltung zu ermöglichen

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Akkordierung der Förderungsrichtlinien mit den Einvernehmensressorts Finanz und Wirtschaft bis 31. Dezember 2014

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Förderungsrichtlinien sind weitgehend abgeschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Stand 31.12.2013: Wasserwirtschaftlich akkordierte Positionspapiere (Förderungsrichtlinien, Handlungsbedarf 2014ff) auf Basis des Regierungsprogramms und fachlicher Grundlagen liegen vor.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Akkordierung der Förderungsrichtlinien mit den Einvernehmensressorts Finanz und Wirtschaft bis 31.12.2014

Erläuterung der Entwicklung

Da erst Mitte April 2015 Förderungsmittel für die Jahre 2015/16 gesetzlich bereitgestellt wurden, konnten die Förderungsrichtlinien erst im Anschluss mit den Einvernehmensressorts finalisiert werden. Über die wesentlichen Eckpunkte lag eine politische Einigung bereits Ende 2014 vor, sodass dieser Meilenstein praktisch zur Gänze erreicht wurde.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: UFG-Novelle mit Zusagerahmen für 2015 und 2016 ist bis 31.12.2014 in Kraft getreten

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

UFG-Novelle mit Zusagerahmen für 2015 und 2016 stand seit Mitte Dezember 2014 in parlamentarischer Behandlung und ist nach Beschlussfassung rückwirkend mit 01.01.2015 in Kraft getreten.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Stand 31.12.2013: Wasserwirtschaftlich akkordierte Positionspapiere (Förderungsrichtlinien, Handlungsbedarf 2014ff) auf Basis des Regierungsprogramms und fachlicher Grundlagen liegen vor

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

UFG-Novelle mit Zusagerahmen für 2015 und 2016 ist bis 31.12.2014 in Kraft getreten

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der absehbaren parlamentarischen Beschlussfassung der UFG-Novelle wurden alle Vorkehrungen getroffen, um unmittelbar nach der Verlautbarung der UFG-Novelle im Bundesgesetzblatt bereits Förderungen zuzusichern. Der Meilenstein wurde daher zeitgerecht umgesetzt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze