MASSNAHME
Festlegung des Beitrags des BMASGK zum Nationalen Reformprogramm (NRP).
Festlegung des Beitrags des BMASGK zum Nationalen Reformprogramm (NRP).
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Beitrag des BMASGK zum "Armutsziel" im NRP
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Der Beitrag des BMASGK zum "Armutsziel" im NRP wurde fristgerecht erstellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Beitrag des BMASGK zum "Armutsziel" im NRP wurde erstellt.
Zielzustand (Datum)
30. März 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Beitrag des BMASGK zum "Armutsziel" im NRP wurde erstellt.
Erläuterung der Entwicklung
Der Beitrag des BMASGK zum Armutsziel des NRP wurde fristgerecht erstellt, damit wurde das Ziel zur Gänze erreicht.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze