MASSNAHME
Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Vertragsrechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts
Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Vertragsrechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission (EK) über digitale Inhalte
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Die Verhandlungen konnten bis Ende 2018 weitgehend, aber noch nicht vollständig abgeschlossen werden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Europäische Kommission hat den Richtlinien-Vorschlag über digitale Inhalte beschlossen (9.12.2015). Die Verhandlungen finden seit Sommer 2017 im Trilog statt. Daher wird sich die Beschlussfassung der Richtlinie auf Sommer 2018 verschieben.
Zielzustand (Datum)
29. Juni 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Das BMASGK konnte den Verbraucherstandpunkt in die Verhandlungen der Ratsarbeitsgruppe bis zum Beschluss der Richtlinie erfolgreich einbringen.
Erläuterung der Entwicklung
Die Frage des Anwendungsbereichs (hinsichtlich der Waren mit digitalen Elementen) nahm mehr Zeit als geplant in Anspruch, sodass sich die Verhandlungen verzögerten. Unklar war, ob diese Produkte in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie oder in die Richtlinie Warenkauf fallen sollten. Nachdem entschieden wurde, dass sie in die Richtlinie Warenkauf aufgenommen werden, konnten die Verhandlungen zügig fortgesetzt und unter österreichischer Präsidentschaft weitgehend abgeschlossen werden. Inhaltlich regelt die Richtlinie die Gewährleistung (Qualitätskriterien, Rechtsbehelfe, Rückabwicklung) für nichtkonforme digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. Im Anwendungsbereich der Richtlinie sind Verträge über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen gegen Entgelt oder auch im Austausch von Daten. Insbesondere wird auch geregelt, unter welchen Voraussetzungen Anbieter verpflichtet sind, Updates zur Verfügung zu stellen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: EK Vorschlag zur Änderung mehrerer VerbraucherrechtRL (insb VerbraucherrechteRL, Unlaut. GeschäftspraktikenRL)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Der Richtlinienvorschlag wurde am 11.4.2018 vorgelegt und ist überwiegend verbraucherfreundlich.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die EK hat nach der Überprüfung des Verbraucherrechts (REFIT) angekündigt, am 11.4.2018 einen horizontalen Richtlinienvorschlag mit Änderungen mehrerer Richtlinien vorzulegen, der anschließend im Rat verhandelt wird.
Zielzustand (Datum)
10. April 2018
Zielzustand (Beschreibung)
EK Vorschlag zur Änderung mehrerer Verbraucherrechtsrichtlinien (insb VerbraucherrechteRL, Unlautere GeschäftspraktikenRL) wurde am 11.4.2018 veröffentlicht und ist überwiegend verbraucherfreundlich.
Erläuterung der Entwicklung
Dem Richtlinienvorschlag ging eine Überprüfung des Verbraucherrechts voran, im Rahmen dessen sich das BMASK auch in Konsultationen eingebracht hat. Der Richtlinienvorschlag (zur Änderung von 4 Richtlinien) ist mit Ausnahme der Beschränkung des Rücktrittsrechts als positiv zu bewerten. Aus Verbrauchersicht positiv sind insb. die Ergänzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hinsichtlich individueller Rechtsbehelfe sowie des Katalogs der jedenfalls unlauteren Praktiken, weiters die Ergänzung der Verbraucherrechterichtlinie hinsichtlich Informationspflichten zu Plattformen. Schließlich sieht der Richtlinienvorschlag in allen 4 im Anwendungsbereich enthaltenen Richtlinien die Verpflichtung zur Einführung von verschärften Sanktionen vor.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: EK Vorschlag zur Änderung der Unterlassungsklagen-Richtlinie
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Der Richtlinienvorschlag zur Änderung der UnterlassungsklagenRL wurde am 11.4.2018 veröffentlicht und ist überwiegend verbraucherfreundlich.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die EK hat nach der Überprüfung des Verbraucherrechts (REFIT) angekündigt, am 11.4.2018 einen geänderten Vorschlag der Unterlassungsklagenrichtlinie vorzulegen, der anschließend im Rat verhandelt wird.
Zielzustand (Datum)
10. April 2018
Zielzustand (Beschreibung)
EK Vorschlag zur Änderung der UnterlassungsklagenRL wird am 11.4.2018 veröffentlicht und ist überwiegend verbraucherfreundlich.
Erläuterung der Entwicklung
Das BMASGK hat sich im Rahmen von Konsultationen im Vorfeld des Richtlinienvorschlages eingebracht. Der Vorschlag ist engagiert und greift die wesentlichen Punkte auf, die auch seitens des BMASGK adressiert wurden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze