Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Sicherung bundesweit einheitlicher Standards im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege

Sicherung bundesweit einheitlicher Standards im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege

2018
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Durchführung von Veränderungsverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz - Prozentanteil der in weniger als 6 Monaten ausgestellten Bescheide

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

95

%

Zielzustand

85

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl wurde mit dem BVA 2018 erstmals zur Steuerung eingeführt, die Planung beruhte daher auf Schätzungen. Es zeigt sich, dass innerhalb von sechs Monaten 95 Prozent der antragsgebundenen Verfahren (Veränderung, Ausfuhr und Archäologie) durch das Bundesdenkmalamt bescheidmäßig erledigt werden konnten. Der Prozentanteil jener Verfahren mit einer Dauer unter 6 Monaten liegt somit um 10 Prozentpunkte über dem jeweiligen Zielvorgabewert für das Jahr 2018. Die Kennzahl steht im Kontext der Serviceorientierung. Das BDA hat sich bereits 2018 an den höheren Zielvorgabewerten der Folgejahre orientiert. Mittels der 2018 erreichten Werte lässt sich eine Erfüllung der ab 2019 inkl. Folgejahre angehobenen Zielvorgaben prognostizieren.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

Bundesdenkmalamt

Berechnungsmethode

Anteil antragsgebundener Verfahren (Veränderung, Ausfuhr, Archäologie), deren Dauer zwischen Datum der Antragstellung und Datum des Bescheids weniger als 6 Monate beträgt.

Kennzahl: Durchführung von Veränderungsverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz - Prozentanteil der in weniger als 4 Monaten ausgestellten Bescheide

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

87

%

Zielzustand

60

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl wurde mit dem BVA 2018 erstmals zur Steuerung eingeführt, die Planung beruhte daher auf Schätzungen. Es zeigt sich, dass innerhalb von vier Monaten 87 Prozent der antragsgebundenen Verfahren (Veränderung, Ausfuhr und Archäologie) durch das Bundesdenkmalamt bescheidmäßig erledigt werden konnten. Der Prozentanteil jener Verfahren mit einer Dauer unter 4 Monaten liegt somit um 27 Prozentpunkte über dem jeweiligen Zielvorgabewert für das Jahr 2018. Die Kennzahl steht im Kontext der Serviceorientierung. Das BDA hat sich bereits 2018 an den höheren Zielvorgabewerten der Folgejahre orientiert. Mittels der 2018 erreichten Werte lässt sich eine Erfüllung der ab 2019 inkl. Folgejahre angehobenen Zielvorgaben prognostizieren.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

Bundesdenkmalamt Sektion Kunst und Kultur, BKA

Berechnungsmethode

Anteil antragsgebundener Verfahren (Veränderung, Ausfuhr, Archäologie), deren Dauer zwischen Datum der Antragstellung und Datum des Bescheids weniger als 4 Monate beträgt.