MASSNAHME
Ausbau der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten sowie der elektronischen Zustellungen
Ausbau der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten für BürgerInnen, Sachverständige und DolmetscherInnen sowie der elektronischen Zustellungen von Gerichtsentscheidungen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der elektronischen Zustellungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
7,6Mio.
Zielzustand
7,6Mio.
Erläuterung der Entwicklung
Gegenüber dem Jahr 2017 mit 7.587.314 ist eine Verbesserung gelungen, der Zielwert von 7,6 Millionen wurde mit 7.624.050 leicht übertroffen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
7,5
Quelle
VJ, Eingaben- und Zustellstatistik
Berechnungsmethode
Zählung der elektronischen Zustellungen
Kennzahl: Anteil der auf elektronischem Weg eingebrachten Exekutionsanträge
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
76,42%
Zielzustand
76%
Erläuterung der Entwicklung
Gegenüber dem Jahr 2017 mit 74,94% ist eine Verbesserung gelungen, der Zielwert von 76% wurde mit 76,42% leicht übertroffen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2010
Ausgangspunkt der Planung
69
Quelle
VJ
Berechnungsmethode
Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge im Verhältnis zum Gesamtanfall
Kennzahl: Anzahl der von Gerichtssachverständigen und -dolmetscherInnen im elektronischen Weg eingebrachten Dokumente
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
89.905Anzahl
Zielzustand
85.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Gegenüber dem Jahr 2017 mit 83.541 Dokumenten ist eine Verbesserung gelungen, der Zielwert von 85.000 Dokumenten wurde mit 89.905 Dokumenten übertroffen. Hingewiesen wird auf die maßhaltende Verpflichtung zur Nutzung des ERV ab Juli 2019 (vgl. § 89c Abs. 5a GOG, in Kraft ab 1.7.2019), wobei die Kennzahl aber beibehalten werden soll, um deren Auswirkung zu beobachten.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
1.500
Quelle
Dokumenteneinbringungsservice
Berechnungsmethode
Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge