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MASSNAHME

Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte Gebeitskörperschaften finanziert

Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte Gebeitskörperschaften finanziert

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften wurden zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen finanziert

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

50

%

Zielzustand

50

%

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2018 wurden den Ländern € 9,591 Mio., den Gemeinden € 15,457 Mio. und dem Bund € 2,002 Mio. durch den Katastrophenfonds ersetzt, das entspricht 50% der Mittel, die insbesondere zur Wiederherstellung von zerstörter Infrastruktur nach Naturkatastrophen verwendet wurden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

50


Quelle

Bericht des BMF gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996

Berechnungsmethode

Höhe der Bundesmittel an der Unterstützung von Ländern, Gemeinden und des Bundes für Infrastrukturschäden von Gebietskörperschaften