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MASSNAHME

Stärkung d. Risikokomm. u. Kooperation im Naturgefahren- u. Katastrophenmanagement inkl. flächendeck. Gefahrenzonenplanung u. Genderaspekt

Stärkung der Risikokommunikation über Naturgefahren durch flächendeckende Gefahrenzonenplanungen und deren öffentliche Informationsbereitstellung im Internet sowie institutionalisierte Kooperation der Akteure im Naturgefahren- und Katastrophenmanagement auf nationaler Ebene (Naturgefahrenplattform) unter Berücksichtigung der Genderziele (Netzwerk "women exchange for Disaster Risk Reduction")

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Deckungsgrad der aktuellen Gefahrenzonenpläne und Abflussuntersuchungen

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

99

%

Zielzustand

99

%

Erläuterung der Entwicklung

Ziel- und Istzustand 2018 sind erwartungsgemäß deckungsgleich und es ist im Jahr 2020 der Zielzustand 100 % erreichbar. Im Teilbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung konnte die Flächendeckung (= 100 % Ausstattung aller Gemeinden mit Einzugsgebieten nach § 99 Forstgesetz) mit Gefahrenzonenplänen bereits 2015 erreicht werden. Im Bereich der Bundeswasserbauverwaltung konnte die Flächendeckung für Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko noch nicht erreicht werden und liegt bei annähernd 99 %. Die Aufgabe der Gefahrenzonenplanung ist mit ungeminderter Intensität fortzusetzen, um dem gesetzlichen Auftrag der Aktualität und fachlichen Richtigkeit der Gefahrenzonenpläne sowie der digitalen Bereitstellung der Gefahrenzonen für die Öffentlichkeit gerecht zu werden. Voraussetzung ist, dass die personellen und finanziellen Ressourcen in derselben Höhe verfügbar sind. Nach Erreichen der Flächendeckung im Jahr 2019 ist diese Kennzahl strukturell anzupassen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

97


Quelle

Hochwasser-Fachdatenbank (Bundeswasserbauverwaltung), digitaler Wildbach- und Lawinenkataster, WLK (BMNT)

Berechnungsmethode

Mittlerer Deckungsgrad der Gefahrenzonenpläne und Abflussuntersuchungen bezogen auf das gesetzlich festgelegte Planungsgebiet (Forstgesetz und Wasserrechtsgesetz)