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MASSNAHME

Deregulierung im Dienstrecht

Deregulierung im Dienstrecht. Im Rahmen der Deregulierungsinitiative der Bundesregierung wird in Abstimmung mit dem BMVRDJ der dienstrechtliche Regelungsbestand auf seine Relevanz hin untersucht und ein allfälliges Deregulierungspotenzial identifiziert

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Bis Mitte März wird ein erster Bericht an das BMVRDJ zu übermitteln sein. Die weitere Vorgangsweise erfolgt auf Anregung dieses Ministeriums

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Der Bericht wurde an das BMVRDJ übermittelt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Erarbeitung des Berichts.

Zielzustand (Datum)

14. März 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Übermittlung des Berichts an das BMVRDJ.

Erläuterung der Entwicklung

Der Bericht wurde an das BMVRDJ übermittelt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze