MASSNAHME
Implementierung weiterer wirksamer Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Implementierung weiterer wirksamer Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Legistische Maßnahmen im Bereich Korruptionsprävention, Compliance und Integrität im öffentlichen Dienst
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Mit der Dienstrechts-Novelle 2018, BGBl. I Nr. 60/2018, und der 2. Dienstrechts-Novelle 2018, BGBl. I Nr. 102/2018, hat der Bundesgesetzgeber unter anderem die Regelungen zum Verbot der Geschenkannahme in verschiedenen dienstrechtlichen Bestimmungen (§ 59 BDG 1979, § 59 RStDG, § 41 LDG 1984 und § 41 LLDG 1985) vereinheitlicht und die Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Annahmemöglichkeit eines Vorteils, der im Rahmen einer Veranstaltung gewährt wird, an deren Teilnahme ein dienstlich oder sonst sachlich gerechtfertigtes Interesse besteht, neu formuliert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Bedarf der Harmonisierung, Klarstellung und Vereinheitlichung
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Dienstrechts-Novelle beschlossen
Erläuterung der Entwicklung
Mit der Kundmachung der Dienstrechts-Novelle 2018 sowie der 2. Dienstrechts-Novelle 2018 ist der Meilenstein 1 zur Gänze erreicht. Selbstverständlich erfolgen darüber hinaus auch weiterhin die Beobachtung und Evaluierung der einschlägigen Bestimmungen durch die zuständige Fachabteilung sowie gegebenenfalls erforderliche Anpassungen im Rahmen künftiger Dienstrechts-Novellen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Aktualisierung des „Verhaltenskodex Korruptionsprävention“ im Hinblick auf aktuelle Standards der Compliance
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Am 1. März 2018 wurde im Rahmen der 26. Sitzung des Koordinationsgremiums zur Korruptionsbekämpfung die Evaluierung des Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention „Die VerANTWORTung liegt bei mir“ gestartet. Mit der 27. Sitzung des Koordinationsgremiums zur Korruptionsbekämpfung am 27. Juni 2018 erfolgte nach Präsentation der Evaluierungsergebnisse der Start der Überarbeitung des Verhaltenskodex in fünf ressort- und gebietskörperschaftsübergreifenden Arbeitsgruppen unter Federführung des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport. In der 28. Sitzung des Koordinationsgremiums zur Korruptionsbekämpfung wurde bereits ein erster Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Überarbeitung präsentiert, die am 31. Dezember 2018 bereits weit fortgeschritten, jedoch aufgrund des hohen Abklärungs- und Abstimmungsbedarfes noch nicht abgeschlossen war.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Bedarf der Aktualisierung
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Kodex aktualisiert
Erläuterung der Entwicklung
Um der ressort- und gebietskörperschaftsübergreifenden Geltung des Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention gerecht zu werden, findet seine Überarbeitung unter Federführung des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport im Rahmen des Koordinationsgremiums zur Korruptionsbekämpfung statt. Da aufgrund der Evaluierungsergebnisse eine grundlegende Überarbeitung des Verhaltenskodex angedacht wurde, konnten die Arbeiten zur Erstellung eines Erstentwurfs trotz zahlreicher intensiver Arbeitsgruppensitzungen bis zum 31. Dezember 2018 noch nicht abgeschlossen werden.
Nach Fertigstellung des Erstentwurfs soll dieser den im Koordinationsgremium zur Korruptionsbekämpfung vertretenen Stellen mit der Bitte um Rückmeldungen zur Qualitätssicherung übermittelt werden. Im Hinblick auf diese Rückmeldungen soll sodann der Entwurf des Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst abschließend überarbeitet und fertiggestellt werden.
Da zum 31. Dezember 2018 die Überarbeitung des Verhaltenskodex bereits weit fortgeschritten, jedoch noch nicht abgeschlossen war, wurde das Ziel zwar überwiegend, aber noch nicht zur Gänze erreicht.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend