MASSNAHME
Median der Anhaltezeit in einer Maßnahme nach § 21 Abs. 1 StGB
Median der Anhaltezeit in einer Maßnahme nach § 21 Abs. 1 StGB
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Median der Anhaltezeit in einer Maßnahme nach § 21 Abs. 1 StGB
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
1,9Jahre
Zielzustand
2,5Jahre
Erläuterung der Entwicklung
Die derzeitige Situation (2018 – 1,9) ist als „Ausreißer“ zu betrachten. Die Prognose der Anhaltezeit lässt jedoch wieder ein deutliches Ansteigen erwarten.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
2,8
Quelle
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Integrierte Vollzugsverwaltung (IVV)
Berechnungsmethode
Zählung der in einer Maßnahme gemäß § 21 Abs. 1 StGB verbrachten Zeit der im jeweiligen Kalenderjahr bedingt entlassenen Untergebrachten in Jahren