MASSNAHME
Bereitstellung von Empfehlungen aus gebietskörperschaftenübergreifenden Querschnittsprüfungen zu strukturellen Reformen
Bereitstellung von Empfehlungen aus gebietskörperschaftenübergreifenden Querschnittsprüfungen zu strukturellen Reformen
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Veröffentlichte Querschnittsprüfungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
19Anzahl
Zielzustand
20Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Der Rechnungshof setzte sich im Jahr 2019 – analog zum Vorjahr – das Ziel, 20 Querschnittsprüfungen durchzuführen. Trotz eines Anstiegs des Istwertes gegenüber dem Jahr 2018 verfehlte der Rechnungshof den Zielwert knapp. Der Grund dafür liegt in den knappen Personalressourcen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
19
Quelle
Rechnungshof
Berechnungsmethode
Gesamtsumme der in einem Jahr veröffentlichten Querschnittsprüfungen