MASSNAHME
Erstellung des Berichts 2017/18 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen - BGBl. Nr. 837/1992
Erstellung des Berichts 2017/18 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen - BGBl. Nr. 837/1992 (Gleichstellungsmaßnahme)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Einbringung des Berichts ins Parlament
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Bericht wurde fristgerecht in den Nationalrat eingebracht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.07.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Bericht 2015/16 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen lag dem Nationalrat vor.
Zielzustand (Datum)
31. Juli 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Bericht ist gemäß Berichtslegungsgesetz im zweiten Quartal 2019 in den Nationalrat eingebracht.
Erläuterung der Entwicklung
Der Bericht betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen war gesetzlich im 2 Jahres-Takt vorgeschrieben und wurde 2019 gemäß BGBl. Nr. 837/1992 letztmalig erstellt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze