MASSNAHME
Erstellung des BFRG 2020-2023 sowie des BFG 2020
Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) 2020-2023 sowie des Bundesfinanzgesetzes (BFG) 2020
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Im Jahr 2019 liegen dem Nationalrat (NR) die Regierungsvorlagen (RV) vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Das BFG 2020 und das BFRG 2020-2023 wurden aufgrund der Nationalratswahlen im Oktober 2019 erst im März 2020 dem Nationalrat zugeleitet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
18.05.2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
BFRG 2017-2020 ist beschlossen. 24.11.2016: BFG 2017 ist beschlossen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Im Jahr 2019 liegen dem NR die RV für das BFRG 2020-2023 und für das BFG 2020 vor.
Erläuterung der Entwicklung
Das BFG 2020 und das BFRG 2020-2023 wurden aufgrund der Nationalratswahlen im Oktober 2019 erst im März 2020 dem Nationalrat zugeleitet.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend