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MASSNAHME

Erstellung des BFRG 2020-2023 sowie des BFG 2020

Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) 2020-2023 sowie des Bundesfinanzgesetzes (BFG) 2020

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Im Jahr 2019 liegen dem Nationalrat (NR) die Regierungsvorlagen (RV) vor

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Das BFG 2020 und das BFRG 2020-2023 wurden aufgrund der Nationalratswahlen im Oktober 2019 erst im März 2020 dem Nationalrat zugeleitet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

18.05.2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

BFRG 2017-2020 ist beschlossen. 24.11.2016: BFG 2017 ist beschlossen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Im Jahr 2019 liegen dem NR die RV für das BFRG 2020-2023 und für das BFG 2020 vor.

Erläuterung der Entwicklung

Das BFG 2020 und das BFRG 2020-2023 wurden aufgrund der Nationalratswahlen im Oktober 2019 erst im März 2020 dem Nationalrat zugeleitet.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend