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MASSNAHME

Ausbau der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung durch weitere Datenübermittlungen

Ausbau der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung durch weitere Datenübermittlungen.

2019
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Ausbau der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung durch weitere Datenübermittlungen

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Das Vorhaben befindet sich noch in der Analysephase.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Gesetzliche Grundlagen für die weitere Datenübermittlung sind nicht vorhanden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Weitere Datenübermittlungen sind umgesetzt mit dem Ziel Erklärungsabgabe nur in Ausnahmefällen.

Erläuterung der Entwicklung

Eine Umsetzung weiterer Datenübermittlungen hängt von den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab (z. B. welche Absetzpositionen existieren überhaupt). Auf Grund der politischen Situation im Jahr 2019 konnten diese Analysen nicht plangemäß abgeschlossen werden. Daher kann das Ziel der Ausweitung der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung voraussichtlich erst im Jahr 2021 erreicht werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise