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MASSNAHME

Erarbeitung eines neuen Einkommensteuergesetzes (EStG)

Erarbeitung eines neuen Einkommensteuergesetzes (EStG)

2019
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Ein diesbezüglicher Entwurf wird seitens des BMF erarbeitet

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Arbeiten zu wesentlichen Teilen eines neuen Einkommensteuergesetzes sind erfolgt und wurden teilweise in das Steuerreformgesetz 2020 aufgenommen

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Es wurden maßgebliche Vorarbeiten auf technischer Ebene geleistet

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Beschluss eines neuen Einkommensteuergesetzes im Nationalrat. Seitens der Bundesregierung wird ein neues EStG mit Wirksamkeit ab dem Jahr 2020 angepeilt

Erläuterung der Entwicklung

Eine vom Nationalrat beschlossene Neukodifizierung des EStG mit Wirksamkeit ab 1.1.2020 (Projekt „EStG 2020“ im Sinne des Regierungsprogramms 2017-2022) war zum Zielzeitpunkt 31.12.2019 aufgrund der Einsetzung einer neuen Bundesregierung mit 3. Juni 2019 sowie Neuwahlen zum Nationalrat im Herbst 2019 und darauf folgenden Sondierungsgesprächen aus politischen Gründen nicht möglich. Jedoch wurden auf Expertenebene Teilbereiche eines neuen Einkommensteuergesetzes ausgearbeitet, sodass auf entsprechende Entwürfe im Zuge künftiger Reformarbeiten zurückgegriffen werden kann. Auch wurden Aspekte eines reformierten Einkommensteuergesetzes im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2020 beschlossen, z. B. Pauschalierungsmöglichkeit für Kleinunternehmer, Regelungen zum „Jahressechstel“, Erhöhung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise