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MASSNAHME

Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte Gebietskörperschaften finanziert

Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte Gebietskörperschaften finanziert

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften wurden zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen finanziert

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

50%

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Gem. KatF-G 1996 werden bis zu 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen finanziert

Zielzustand (Beschreibung)

Gem. KatF-G 1996 wurden bis zu 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen finanziert

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2019 wurden den Ländern € 9,00 Mio. €, den Gemeinden € 19,97 Mio. € und dem Bund € 3,03 Mio. € durch den Katastrophenfonds ersetzt, das entspricht 50% der Mittel, die insbesondere zur Wiederherstellung von zerstörter Infrastruktur nach Naturkatastrophen verwendet wurden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

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