MASSNAHME
Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte Gebietskörperschaften finanziert
Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte Gebietskörperschaften finanziert
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften wurden zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen finanziert
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
50%
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Gem. KatF-G 1996 werden bis zu 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen finanziert
Zielzustand (Beschreibung)
Gem. KatF-G 1996 wurden bis zu 50% des Infrastrukturschadens von Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen finanziert
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahr 2019 wurden den Ländern € 9,00 Mio. €, den Gemeinden € 19,97 Mio. € und dem Bund € 3,03 Mio. € durch den Katastrophenfonds ersetzt, das entspricht 50% der Mittel, die insbesondere zur Wiederherstellung von zerstörter Infrastruktur nach Naturkatastrophen verwendet wurden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze