MASSNAHME
Relativ ausgewogenes Tilgungsprofil - Zinsfixierungszeitraum
Im Rahmen der Schuldenmanagementstrategie gemäß § 79 Abs. 5 BHG 2013 erfolgt die Festlegung eines zulässigen Korridors für den Zinsfixierungszeitraum. Damit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen zu erwarteten Zinskosten und dem Budgetrisiko erreicht.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Zinsfixierungszeitraum-Bandbreite
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Der Zinsfixierungszeitraum liegt bei 10,87 Jahren.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Zinsfixierungszeitraum lag Ende 2017 bei 10,8 Jahre.
Zielzustand (Beschreibung)
Gemäß aktuell gültiger Schuldenmanagementstrategie liegt der zulässige Korridor für den Zinsfixierungszeitraum 2019 bei 10,2 bis 10,8.
Erläuterung der Entwicklung
Unter Einhaltung einer risikoaversen Ausrichtung wird dem Bundesminister für Finanzen jeweils bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres ein Vorschlag einer Schuldenmanagementstrategie der Finanz- und sonstigen Bundesschulden einschließlich der Währungstauschverträge für die nächsten vier Jahre unterbreitet. Dieser Vorschlag enthält Korridore für Restlaufzeit und Zinsfixierungszeitraum des Finanzschuldportfolios. Aufgrund des Doppelbudgets 2018/2019 stammen die Bandbreiten für die Zinsfixierung im BVA 2019 aus dem Vorschlag des Jahres 2017. Im Vorschlag 2018 wurde für das Jahr 2019 eine Bandbreite für die Zinsfixierung von 10,3 – 10,9 fixiert. Die aktualisierten Bandbreiten für die Zinsfixierung konnte im BVA 2019 wegen dem Doppelbudget nicht mehr nachgezogen werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze