MASSNAHME
Dienstrecht - Sicherheitsverwaltung
Umsetzung einer Dienstrechtsnovelle mit dem Themenschwerpunkt Sicherheitsverwaltung; Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen an berufsgruppenspezifische Anforderungen auf Basis des Regierungsprogramms
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Dienstrechtsnovelle - Sicherheitspaket
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Entsprechende Vorschläge wurden im Rahmen von zwei interministeriellen Projekten erarbeitet. Untergesetzliche Maßnahmen wurden umgesetzt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Es besteht Anpassungsbedarf im Bereich der Sicherheitsverwaltung
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Verbesserung der gesetzlichen berufsgruppenspezifischen Rahmenbedingungen für die Sicherheitsverwaltung
Erläuterung der Entwicklung
Im Rahmen von zwei interministeriellen Arbeitsgruppen wurden Weiterentwicklungsmöglichkeiten erarbeitet. Entsprechende legistische Vorschläge liegen vor. Die Umsetzungsentscheidung obliegt der politischen Ebene. Einige untergesetzliche Maßnahmen wurden bereits im Jahr 2019 umgesetzt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze