MASSNAHME
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 mit dem Schwerpunkt auf bewusstseinsbildende Maßnahmen
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 mit dem Schwerpunkt auf bewusstseinsbildende Maßnahmen
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Durchzuführende Einsätze der technischen Unterwegskontrollen mit mobilen Prüfzügen zur Bewusstseinsbildung
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
508Anzahl
Zielzustand
455Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Rahmenbedingungen der Kennzahl „Durchzuführende Einsätze der technischen Unterwegskontrollen mit mobilen Prüfzügen zur Bewusstseinsbildung“ haben sich Mitte 2015 verändert (Zuständigkeitswechsel von der Bundesanstalt für Verkehr (BAV) zur ASFINAG und Wegfall der technischen Unterwegskontrollen im Bundesland Wien). Diese Veränderung hat weiterhin Auswirkungen auf die Entwicklung der Kennzahl. Seit 2017 entwickelt sich die Kennzahl postiv. Aufgrund der guten Erfahrungswerte der relevanten Akteure und einem verstärkten Fokus auf Unterwegskontrollen im letzten Jahr, konnten z.B. weitere 32 Kontrolltage im Bundesland Tirol verzeichnet werden. Um die hohe Kontrolldichte weiterhin gewährleisten zu können, wurde im Jahr 2019 ebenso ein neuer Prüfzug in Betrieb genommen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
478
Quelle
ASFINAG
Berechnungsmethode
Rückblickende Zählung der Einsätze
Kennzahl: Anteil der bewusstseinsbildenden Sicherheitsempfehlungen, die durch Maßnahmen umgesetzt werden
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
28%
Zielzustand
20%
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl „Anteil der bewusstseinsbildenden Sicherheitsempfehlungen, die durch Maßnahmen umgesetzt werden“ zeigt eine positive Entwicklung. Durch die Reformschritte im Zuge der Auflösung der Bundesanstalt für Verkehr (BAV), wurden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsleistung und daraus resultierend der Verkehrssicherheit in der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) gesetzt. Seither wird besonderer Wert daraufgelegt, Sicherheitsempfehlungen effizienter und präziser zu formulieren, um einen höheren Umsetzungsgrad sowie eine höhere Wirkung zu erhalten. Insgesamt wurden im Jahr 2019 25 Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen. Davon wurden bereits im selben Jahr 7 Sicherheitsempfehlungen umgesetzt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
20
Quelle
Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB), Sicherheitsbericht gemäß § 19 UUG 2005
Berechnungsmethode
100 * Anzahl der ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen * Anzahl der im Anschluss an früher ausgesprochene Sicherheitsempfehlungen getroffenen Maßnahmen
Meilenstein: Abschluss und Evaluierung der bewusstseinsbildenden Kampagne 2018/2019
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Die bewusstseinsbildende Kampagne 2018/2019 gegen Drogen am Steuer wurde im 4. Quartal 2018 gestartet und endete im August 2019. Die Arbeiten an der Evaluierung der Kampagne liefen sowohl während der Laufzeit der Kampagne als auch im Nachgang. Die Ergebnisse der Evaluierung liegen im 2. Quartal 2020 vor.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Evaluierung der letzten Kampagne 2015/2016 mittels CAST-Methode; Erkenntnisse aus der Evaluierung werden bei der Vorbereitung und Durchführung der bewusstseinsbildenden Kampagne 2018/2019 entsprechend berücksichtigt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Abschluss und Evaluierung einer österreichweiten Verkehrssicherheitskampagne mittels CAST-Methode (Thema in Abhängigkeit vom Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm und der Entwicklung der Unfallstatistik); Erkenntnisse aus der Evaluierung werden bei der Vorbereitung und Durchführung künftiger bewusstseinsbildenden Kampagnen entsprechend berücksichtigt.
Erläuterung der Entwicklung
Die Kampagne lief sowohl inhaltlich, finanziell als auch zeitlich plangemäß. Die Ergebnisse der Evaluierung werden für das 2. Quartal 2020 erwartet.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Die Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds wurde nicht gestartet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die letzte Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds zum Thema „Freiheit auf 2-Rädern • Aber sicher!“ wurde im April 2015 veröffentlicht. Zwischenzeitlich konnte aufgrund der fehlenden Freigabe der VSF–Förderrichtlinie keine weitere Ausschreibung durchgeführt werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
7. Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds (Thema in Abhängigkeit vom Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm und der Entwicklung der Unfallstatistik); Evaluierung der Wirksamkeit der umgesetzten Projekte.
Erläuterung der Entwicklung
Da die Förderrichtlinien für diese Ausschreibung seitens BMF erst 2019 freigegeben wurden und im Zuge dessen auch inhaltliche Anpassungen erforderlich waren, konnte die für 2019 geplante Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds noch nicht gestartet werden. Der Start der Ausschreibung wurde ins Jahr 2020 verschoben.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise