MASSNAHME
Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung
Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der Wirkung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren und der Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Schutzwälder mit ausreichend hoher Schutzwirkung
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
45%
Zielzustand
45%
Erläuterung der Entwicklung
Es hat sich herausgestellt, dass die Datenlage und die darauf aufbauende Schätzung des Istwertes dieser Kennzahl keine verlässlichen Aussagen zulassen. Die gegenständliche Kennzahl wird daher ab dem BFG 2020 vorerst nicht weitergeführt. Ab 2023 ist die fundierte Priorisierung von Schutzwaldflächen geplant. Diese Kennzahl kann in weiterer Folge zur Beurteilung der Schutzwirkung und Darstellung des notwendigen Sanierungsbedarfes herangezogen werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
42
Quelle
BMLRT, Abt. III/4
Berechnungsmethode
Jährliche Abschätzung der Schutzfunktionalität unterlegt mit Erfahrungswerten aus praktischen Projektdurchführungen, wo standörtlich Parameter erhoben werden
Meilenstein: „Gefahren-/Risikokarten“ 2. Zyklus liegen vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Die „Gefahren-/Risikokarten“ des 2. Zyklus wurden auf der Wasserplattform (wisa.gv.at) mit 22.12.2019 termingerecht publiziert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Planungsstand der Länder zu den Grundlagen der „Gefahren-/Risikokarten“
Zielzustand (Datum)
22. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
„Gefahren-/Risikokarten“ 2. Zyklus liegen vor
Erläuterung der Entwicklung
Die Erstellung und Veröffentlichung der „Gefahren-/Risikokarten“ sind gemäß EU-Hochwasserrichtlinie alle sechs Jahre zu wiederholen. Somit ist die Publikation der „Gefahren-/Risikokarten“ für den 3. Zyklus für 22.12.2025 vorgesehen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze