MASSNAHME
Erstellung des Gleichbehandlungsberichts für die Privatwirtschaft 2018/19 sowie des Bundes-Gleichbehandlungsberichts 2020
Erstellung des Gleichbehandlungsberichts für die Privatwirtschaft 2018/19 sowie des Bundes-Gleichbehandlungsberichts 2020 (Gleichstellungsmaßnahme)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Gleichbehandlungsberichte der Privatwirtschaft und des Bundes
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Die Gleichbehandlungsberichte wurden im 4. Quartal 2020 in den Nationalrat eingebracht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die letzten im Zweijahresrhythmus zu erstellenden Gleichbehandlungsberichte lagen dem Nationalrat fristgerecht vor und wurden im November 2018 im Gleichbehandlungsausschuss behandelt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Die Gleichbehandlungsberichte sind im 4. Quartal 2020 in den Nationalrat eingebracht.
Erläuterung der Entwicklung
Die Organisationsschritte im Koordinationsprozess wurden so eingetaktet, dass die Einbringung in den Nationalrat termingerecht möglich war.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze