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MASSNAHME

Abbau negativer Erwerbsanreize und Stärkung und Beibehaltung positiver Erwerbsanreize im Steuerrecht

Abbau negativer Erwerbsanreize und Stärkung und Beibehaltung positiver Erwerbsanreize im Steuerrecht

2020
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Förderung der Erwerbstätigkeit durch das Steuerrecht

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden im Jahr 2020 umfassende Maßnahmen zur Senkung der gesamten Steuer- und Abgabenquote gesetzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

07.01.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Bundesregierung bekennt sich zur Absenkung der gesamten Steuer- und Abgabenquote (z. B. Senkung des Eingangssteuersatzes).

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Senkung der Steuer- und Abgabenquote.

Erläuterung der Entwicklung

Neben der Senkung des Eingangssteuersatzes auf 20 % rückwirkend ab 01.01.2020 sowie die Erhöhung der SV-Rückerstattung für Geringverdienerinnen und Geringverdiener wird beispielsweise auf die Abschaffung der Schaumweinsteuer, erweiterte Pauschalierungsmöglichkeiten für Gastwirtinnen und Gastwirte sowie Steuererleichterungen für Land- und Forstwirtschaft verwiesen. Die österreichische Bundesregierung hat bereits im Sommer 2020 klargestellt, dass ein „Comeback“ nach gemeinsamer Bewältigung der Krise nur durch Entlastung, Investitions- und Innovationsanreize gelingen kann und eine Anhebung der Steuerlast kontraproduktive Implikationen im Hinblick auf die wirtschaftliche und soziale Erholung Österreichs bedeuten würde.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig