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MASSNAHME

Anwendung strikter Bonitäts- und Governancekriterien bei kreditrisikobehafteten Transaktionen sowie laufendes Monitoring.

Anwendung strikter Bonitäts- und Governancekriterien bei der Auswahl von Vertragspartnern für kreditrisikobehaftete Transaktionen sowie laufendes Monitoring. Erlaubt sind Vertragspartner, die dem „Sektor Staat gem. ESVG“ angehören oder ein Investment Grade Rating aufweisen.

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Bonitätskriterien für aktive Finanzinstrumente des Bundes

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

100

%

Zielzustand

100

%

Erläuterung der Entwicklung

Im Finanzjahr 2020 wurden die Bonitätskriterien für aktive Finanzinstrumente zu 100 % erfüllt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

100


Quelle

Rechnungshof / Bundesrechnungsabschluss

Berechnungsmethode

Anteil der aktiven Finanzinstrumente des Bundes, der den Bonitätskriterien „Sektor Staat gemäß ESVG“ oder „Investment Grade“ entspricht, per Jahresende = 100 %