MASSNAHME
Relativ ausgewogenes Tilgungsprofil - Zinsfixierungszeitraum
Im Rahmen der Schuldenmanagementstrategie gemäß § 79 Abs. 5 BHG 2013 erfolgt die Festlegung eines zulässigen Korridors für den Zinsfixierungszeitraum. Damit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen zu erwarteten Zinskosten und dem Budgetrisiko erreicht.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Zinsfixierungszeitraum-Bandbreite
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Der Zinsfixierungszeitraum liegt per Ende 2020 bei 11,27 Jahren.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Zinsfixierungszeitraum lag per 31.12.2019 bei 10,9 Jahren.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Gemäß aktuell gültiger Schuldenmanagementstrategie liegt der zulässige Korridor für den Zinsfixierungszeitraum 2020 bei 10,3 bis 10,9 Jahren.
Erläuterung der Entwicklung
Unter Einhaltung einer risikoaversen Ausrichtung wird dem Bundesminister für Finanzen jeweils bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres ein Vorschlag einer Schuldenmanagementstrategie der Finanz- und sonstigen Bundesschulden einschließlich der Währungstauschverträge für die nächsten vier Jahre unterbreitet. Dieser Vorschlag enthält Korridore für Restlaufzeit und Zinsfixierungszeitraum des Finanzschuldportfolios.
Nach Ausbruch der Coronakrise im März 2020 – und dem damit verbundenen veränderten volatilen Marktumfeld bzw. dem deutlich erhöhten Finanzierungsbedarf – wurde dieser Vorschlag einer Aktualisierung unterzogen. Der aktualisierte Vorschlag enthält eine Ausweitung der Bandbreiten sowohl für die Restlaufzeit als auch den Zinsfixierungszeitraum. Gemäß der aktualisierten Schuldenmanagementstrategie liegt der zulässige Korridor für den Zinsfixierungszeitraum 2020 bei 10,1 bis 11,6. Mit Schreiben vom 22. Juni 2020 hat der Bundesminister für Finanzen die geschäftspolitische Ausrichtung der OeBFA entsprechend des erstatteten Vorschlages festgelegt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze