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MASSNAHME

Gesetzliche Verankerung der Bundesmuseen-Direktorenkonferenz vorbereiten

Gesetzliche Verankerung der Bundesmuseen-Direktorenkonferenz vorbereiten

2020
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Konzept für gesetzliche Verankerung der Bundesmuseen-Direktorenkonferenz

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Der Entwurf einer Novelle zum Bundesmuseen-Gesetz liegt noch nicht vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Empfehlungen zu diesem Aspekt liegen in der Sektion Kunst und Kultur vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Entwurf einer Novelle zum Bundesmuseen-Gesetz liegt vor.

Erläuterung der Entwicklung

Anfang März 2021 wurde vom BMKÖS eine Beratungsfirma mit der Erstellung von Entscheidungsgrundlagen für die Errichtung einer Bundesmuseen-Holding sowie möglicher organisatorischer Alternativen beauftragt. Die im Regierungsprogramm angesprochene gesetzliche Verankerung der Bundesmuseen-Direktorenkonferenz ist Teil der Analysen. In einem ersten Schritt werden derzeit die Entscheidungsgrundlagen erarbeitet, auf Basis derer die Rahmenbedingungen definiert sowie ein Umsetzungsplan erstellt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise