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MASSNAHME

Förderung der Beratung von Familien in Krisensituationen

Förderung der Beratung von Familien in Krisensituationen

2020
Massnahme nicht erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der Klient/innen in den geförderten Familienberatungsstellen

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

195.757

Anzahl

Zielzustand

230.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Anzahl der Klient/innen ist 2020 gegenüber 2019 um 12,34% und damit stärker als die Anzahl der geleisteten Beratungen gesunken. Dafür scheint ebenfalls die COVID-19-bedingt länger dauernde Schließung der „hochfrequenten“ Beratungsstandorte „Beratung am Bezirksgericht“ und „Beratungsstellen in Spitälern“ ausschlaggebend, an denen üblicherweise Klient/innen lediglich einen Beratungstermin ohne Folgetermin wahrnehmen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

229.554


Quelle

Bundeskanzleramt, Abteilung VI/4a, jährliche Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen

Berechnungsmethode

Zählung der Klient/innen in den geförderten Familienberatungsstellen

Kennzahl: Anzahl der Beratungen in den geförderten Familienberatungsstellen

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

437.477

Anzahl

Zielzustand

475.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Anzahl der Beratungen ist 2020 bedingt durch die COVID-19-Pandemie gegenüber 2019 um 5,82% gesunken. Beratungen sind somit in einem geringeren Verhältnis zurückgegangen als die Anzahl der Klient/innen. Das bedeutet, dass es notwendig war, mit einzelnen Klient/innen mehr Beratungsgespräche zu führen, als im langjährigen Durchschnitt. Dieser Umstand könnte auf komplexere Problemlagen der einzelnen, in die Beratungsstellen kommenden Klient/innen hindeuten. Die Häufigkeit von Beratungen pro Klient/in ist 2020 auf 2,23 Beratungen pro Klient/in gestiegen (gegenüber 2,07 Beratungen pro Klient/in 2019), das ist ein Plus von 8 Prozentpunkten und ein Höchststand in den vergangenen zehn Jahren.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

473.784


Quelle

Bundeskanzleramt, Abteilung VI/4a, jährliche Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen

Berechnungsmethode

Zählung der Beratungen in den geförderten Familienberatungsstellen