MASSNAHME
Verbesserung d. grenzüberschreitenden Durchsetz. v. kollektiven Verbraucher/innenrechten d. Entwicklung effizienter Kooperationsmechanismen.
Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von kollektiven Verbraucher/innenrechten im Rahmen des EU Behördenkooperations-Netzwerkes durch Entwicklung effizienterer Kooperationsmechanismen.
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Durchführungsgesetz (Novelle d. VerbraucherbehördenkooperationsG) zur Verordnung (EU) Nr. 2017/2394 über d. Zusammenarbeit der Behörden
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Die Novelle des VerbraucherbehördenkooperationsG wurde erst im Dezember 2020 im Nationalrat beschlossen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Eine Begutachtung der Novelle war unter der Übergangsregierung erst Ende 2019 möglich.
Zielzustand (Datum)
30. April 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Die Novelle des VerbraucherbehördenkooperationsG wurde im Nationalrat beschlossen.
Erläuterung der Entwicklung
Das Durchführungsgesetz (Novelle d. VerbraucherbehördenkooperationsG) zur Verordnung (EU) Nr. 2017/2394 über d. Zusammenarbeit der Behörden musste wegen sehr unterschiedlicher Vorstellungen der Stakeholder länger als erwartet verhandelt werden und konnte erst verspätet beschlossen werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise