MASSNAHME
Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung.
Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung.
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Frauen an den Förderungsmaßnahmen für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
42,1%
Zielzustand
43,6%
Erläuterung der Entwicklung
Im Sinne des Gender-Mainstreaming-Ansatzes wird auf eine ausgewogene Förderlandschaft geachtet und Frauen werden gezielt unterstützt. 2020 wird ein leichter Rückgang des Frauenanteils auf 42,1% verzeichnet (2019: 42,7%).
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
43,1
Quelle
Statistik BMSGPK
Berechnungsmethode
Frauenanteil in den Angebotsgruppen des Sozialministeriumsservice (Quote)