MASSNAHME
Medizinmarktaufsicht: Steuerungskonzept zur Gewährleistung der Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit von medizinischen Produkten.
Medizinmarktaufsicht: Durch ein wirkungsorientiertes Steuerungskonzept werden Leistungen/Prozesse (Überprüfung von Laborstudien und klinischen Studien; Arzneimittelzulassungen; systematische Analyse von Nebenwirkungsmeldungen und von Risiken; Betriebsgenehmigungen und Überwachung) entlang des Lebenszyklus von Arzneimitteln, Medizin-, Blut- und Gewebeprodukten sichergestellt, um die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit dieser medizinischen Produkte zu gewährleisten.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Einzelfallmeldungen/Pharmakovigilanz betr. Arzneimittelzwischenfälle, die innerhalb von 15 Tagen an die EMA gemeldet wurden
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
97,9%
Zielzustand
97%
Erläuterung der Entwicklung
Der für 2020 festgelegte Zielzustand wurde erreicht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
99,83
Quelle
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), AGES Medizinmarktaufsicht (MEA)
Berechnungsmethode
Erfassung durch BASG/AGES (MEA)
Meilenstein: klinische Prüfungen mit Medizinprodukten gemäß Art. 70 Abs. 7 lit. b der Verordnung (EU) 2017/745
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Meilenstein 2 war 2020 nicht anwendbar, weil der Geltungsbeginn der EU Verordnung 2017/745 aufgrund der Corona Krise auf 26. Mai 2021 verschoben wurde
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.1.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Inkrafttreten der EU Verordnung 2017/745 am 26. Mai 2020.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Für alle klinischen Prüfungen mit Medizinprodukten gemäß Art. 70 Abs. 7 lit. b der Verordnung (EU) 2017/745 wurde der Antragsteller innerhalb von 65 Tagen nach dem Datum der Validierung über die Entscheidung über die klinische Prüfung unterrichtet: ≤ 65 Tage
Erläuterung der Entwicklung
Meilenstein 2 war 2020 nicht anwendbar, weil der Geltungsbeginn der EU Verordnung 2017/745 aufgrund der Corona Krise auf 26. Mai 2021 verschoben wurde
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
Keine Bewertung