MASSNAHME
Beantwortung von BürgerInnenanfragen durch das BürgerInnenservice des Bundeskanzleramts
Beantwortung von BürgerInnenanfragen durch das BürgerInnenservice des Bundeskanzleramts
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl beantworteter Anfragen via Telefon sowie via E-Mail pro Jahr und pro vollbeschäftigter/-en Mitarbeiter/-in
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
4.022Anzahl
Zielzustand
1.519Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Nach dem Spitzenjahr 2020 infolge der COVID-19-Pandemie mit 44.624 Anfragen konnte im Jahr 2021 weiterhin eine sehr hohe Anzahl von insgesamt 40.226 Anfragen (schriftlich: 23.671, telefonisch: 16.555) verzeichnet werden. Im Jahr 2021 verfügte das BürgerInnenservice für die Anfragenbeantwortung über 10 Vollbeschäftigungsäquivalente. Das bedeutet 4.022 Anfragen pro vollbeschäftigter Mitarbeiterin bzw. vollbeschäftigtem Mitarbeiter.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
1.519
Quelle
Bundeskanzleramt, interne Datenbank des BürgerInnenservices
Berechnungsmethode
Anzahl beantworteter Anfragen via Telefon sowie via E-Mail pro Jahr und pro vollbeschäftigter/-en Mitarbeiter/-in (=pro Vollbeschäftigungsäquivalent)