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MASSNAHME

Bereitstellung von finanziellen Transferleistungen

Bereitstellung von finanziellen Transferleistungen zum Ausgleich der Unterhaltslasten für noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder durch den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), dazu zählen u.a. die Familienbeihilfe, die Fahrtenbeihilfen, das Kinderbetreuungsgeld (mit dem das System des Lastenausgleichs zum Leistungsausgleich weiterentwickelt wurde) sowie die Aufrechterhaltung der Einzahlungsseite des FLAF, wobei die Finanzierung der Leistungen aus dem FLAF nachhaltig sichergestellt werden soll

2021
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Erlöse aus Dienstgeberbeiträgen zum FLAF

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

5.989,173

Mio. EUR

Zielzustand

5.598,03

Mio. EUR

Erläuterung der Entwicklung

Die Einzahlungen an Dienstgeberbeiträgen haben sich im Jahr 2021 gegenüber dem ursprünglichen Zielzustand erhöht. Im Hinblick auf die COVID-19 Krise war nicht vorhersehbar, wie sich die Wirtschaftslage entwickelt. Diese ist insofern von Bedeutung, als der Dienstgeberbeitrag auf Basis der Bruttoarbeitslöhne berechnet wird und dessen Entwicklung daher von der Beschäftigungslage abhängt.

Die Zielzustände 2021-2023 basierten auf früheren Schätzungen. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung kam es nachträglich noch zu Änderungen, die auf neueren Prognosen beruhten.
Der novellierte Wert aus dem Bundesvoranschlag 2021 beträgt: 5.808,741 Mio. €
Der novellierte Wert aus dem Bundesvoranschlag 2022 beträgt: 6.285,817 Mio. €
Der novellierte Wert aus dem Bundesfinanzrahmen 2022-2025 für 2023 beträgt: 6.608,672 Mio. €

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

5.547,84


Quelle

BKA, BMF, Statistik Austria – Lohnsteuerstatistik, WIFO-Prognose

Berechnungsmethode

BRA bis einschließlich 2019 sowie Prognose über die finanzielle Entwicklung auf Basis von voraussichtlichen Beschäftigtenzahlen für die Jahre 2020-2022

Kennzahl: Familienquote

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

0

%

Zielzustand

3,2

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Familienquote stellt die Ausgaben für Familien dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) gegenüber. Sie gibt an wieviel Österreich für Familien aufwendet, gemessen als Anteil an der österreichischen Wirtschaftsleistung. Durch diese Kennzahl kann das Leistungsniveau des Staates für Familien quantifiziert werden. 2019 kam es zu einem Anstieg der Familienquote aufgrund der Einführung des Familienbonus plus. Die Familienquote umfasst die Leistungen: Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld und Teilzeitbeihilfe, Unterhaltsvorschuss, Beihilfen für Schülerinnen, Schüler und Studierende, Kinderbetreuung – Kindergärten, Kinder-, Jugend- und Familienförderung der Länder und Gemeinden, Steuergutschriften, Betriebshilfe, Familienhärteausgleich, Schulbücher, Freifahrten für Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge. Das Jahr 2020 nimmt hier eine Sonderposition ein. Einem massiven Einbruch des Bruttoinlandsprodukts aufgrund der Coronakrise stehen vom Bund bereitgestellte Corona Einmalhilfen gegenüber, wodurch es zu einem deutlichen Anstieg in der Familienquote kommt. Für das Jahr 2021 liegen noch keine Daten vor, weshalb auf die aktuelle Entwicklung dieser Kennzahl nicht eingegangen werden kann.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

3,1


Quelle

BKA, ESSOSS, Statistik Austria, WIFO-Prognose

Berechnungsmethode

Division der Ausgaben für Familien durch das Bruttoinlandsprodukt (BIP) (ESSOSS) bis einschl. 2019 sowie Prognosen über die Entwicklung des BIP für 2020-2022

Kennzahl: Armutsreduktion

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

0

%

Zielzustand

-14

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Familientransferleistungen reduzieren die Armutsgefährdung von Personen in Familien mit Kindern unter 24 Jahren relativ konstant um rund 15 Prozentpunkte. Für das Jahr 2020 bedeutet dies zum Beispiel eine Reduktion der AGQ von 33% ohne auf 18% mit Familienleistungen. Dies entspricht einer Reduktion um rund -400.000 Personen aus der Armutsgefährdung. Oder anders ausgedrückt 400.000 Personen (darunter rund 180.000 Kinder) sind aufgrund des Erhalts von Familientransfers nicht mehr armutsgefährdet. Für das Jahr 2021 liegen noch keine Daten vor, weshalb auf die aktuelle Entwicklung dieser Kennzahl nicht eingegangen werden kann.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

-14


Quelle

EU-SILC, Statistik Austria

Berechnungsmethode

Die Armutsgefährdungsquote (AGQ) ist definiert als der Anteil der Personen, deren äquivalisiertes Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt,

Kennzahl: Gesamtfertilitätsrate

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

1,48

%

Zielzustand

1,53

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Gesamtfertilitätsrate steigt erstmalig seit 2016 an.
Nach der für das Jahr 2021 ermittelten Fertilitätsrate bekommt eine Frau in Österreich durchschnittlich 1,48 Kinder in ihrem Leben.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

1,46


Quelle

Demographische Indikatoren, Statistik Austria

Berechnungsmethode

Gesamtfertilitätsrate