MASSNAHME
Erarbeitung legistischer Maßnahmen im Bereich des Strafrechts
Erarbeitung legistischer Maßnahmen im Bereich des Strafrechts
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Reform des Maßnahmenvollzugs gemäß § 21 Abs. 1 und 2 StGB.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Ein Ministerialentwurf eines (damals noch) Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes 2021 wurde erstellt, von 15.5. bis 6.7.2021 wurde ein Begutachtungsverfahren durchgeführt (128/ME 27. GP). Der Entwurf wurde aufgrund der Stellungnahmen (insgesamt 73, davon sieben Leermeldungen) teilweise überarbeitet. Derzeit läuft die politische Koordinierung zur Finalisierung des Entwurfs der Regierungsvorlage eines Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes 2022 (MVAG 2022). Mit Ministerratsvortrag 61/13 vom 25.5.2021 wurden die Kernpunkte des M-R-G festgesetzt. Das M-R-G wird derzeit auf Fachebene ausgearbeitet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.07.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Im Juli 2018 hat eine Stakeholder-Konferenz zum Thema Straf- und Maßnahmenvollzug getagt. In Folge wurde der Entwurf aus 2016/2017 im Lichte der Ergebnisse der informellen Begutachtung überarbeitet. Dieser ist den Stakeholdern zum Jahreswechsel 2018/2019 zur neuerlichen Vorbegutachtung übermittelt worden. Die Reform des Maßnahmenvollzugs ist im Regierungsprogramm 2020-2024 enthalten, allerdings mit zum Teil neuen Vorgaben, sodass es einer Anpassung bedarf.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Überarbeitung der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen hin zu einem modernen Maßnahmenvollzugsgesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EGMR, insbesondere zum Rechtsschutzsystem. Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des §21 Abs. 1 und 2 StGB unter Beiziehung von Experten und Expertinnen.
Erläuterung der Entwicklung
Die Reform des Maßnahmenvollzugs wurde in zwei Teile gesplittet. Der erste Teil des Pakets, der Entwurf eines Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes, wurde aus Gründen der Dringlichkeit vorgezogen und beinhaltet Änderungen im Bereich des StGB, der StPO und des JGG. Der zweite Teil des Pakets (Maßnahmen-Reform-Gesetz [M-R-G]) beinhaltet u.a. ein Maßnahmenvollzugsgesetz (MVG).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise
Meilenstein: Inkrafttreten eines Bundesgesetzes, mit dem straf- und medienrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Am 23.12.2020 wurde ein umfangreicher Einführungserlass mit Begleitinformationen zum Bundesgesetz, mit dem straf- und medienrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden, veröffentlicht. Ebenso wurden häufig gestellte Anwendungsfragen in einem online verfügbaren Q & A Dokument beantwortet und in allen OLG-Sprengeln Seminare (online) mit Richterinnen und Richtern zu den gesetzlichen Neuerungen abgehalten. Das Projekt sowie alle Maßnahmen zu dessen erfolgreicher Implementierung in der justiziellen Praxis sind abgeschlossen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.07.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 sind folgende Punkte zum Bereich „Schutz vor Gewalt und Hass im Netz“ beinhaltet: • Verfolgung von „Hass im Netz“ • Opferunterstützung bei „Hass im Netz“ • Prüfung auf Effizienz in der Rechtsumsetzung eines digitalen Gewaltschutz-Gesetzes • Einsetzung einer ressortübergreifenden Taskforce zur effizienten Bekämpfung von Hass im Netz und anderer digitaler Kriminalitätsformen
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Begleitung der Einführung der gesetzlichen Änderungen samt praktischer Maßnahmen durch u.a.: • Einführungserlass zum Bundesgesetz, mit dem straf- und medienrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden • Seminar „Gewalt und Hass im Netz“ Juni 2021: Der Themenkomplex „Gewalt und Hass im Netz“ wird insbesondere anhand von praktischen Fallbeispielen aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Neben der aktuellen Rechtsprechung und praktischen Tipps zur Verfassung von Urteilen und Berufungen in diesem Bereich liegt der Fokus auf Best Practices bei der Auswahl der Ermittlungsmethoden und der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Ermittler:innen • Evaluierung der Einführung der VJ-Kennung VM ("Vorurteilsmotiv") für Straftaten, die aus rassistischen Motiven begangen werden.
Erläuterung der Entwicklung
Das Gesetz ist mit 1. Jänner 2021 in Kraft getreten und wird in der justiziellen Praxis gut angenommen; es wurden keinerlei Probleme der Praxis bei der Anwendung des Gesetzes berichtet. Das Ziel ist damit erreicht und der Meilenstein kann abgeschlossen werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze