MASSNAHME
Erarbeitung legistischer Maßnahmen in den Bereichen Datenschutz- und Vergaberecht
Erarbeitung legistischer Maßnahmen in den Bereichen Datenschutz- und Vergaberecht
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Ratifikation des Änderungsprotokolls SEV 223 zur Datenschutzkonvention des Europarates (ETS 108)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Beschluss des Nationalrats vom 19. Mai 2022 betreffend ein Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (1427 d.B. und 1463 d.B.) zur weiteren parlamentarischen Behandlung auf der Tagesordnung des Justizausschusses des Bundesrats am 31. Mai 2022, die Behandlung im Plenum des Bundesrats erfolgt am 2. Juni 2022. Nach erfolgter parlamentarischer Genehmigung erfolgt die Ratifikation durch den Bundespräsidenten.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.07.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Österreich hat das Änderungsprotokoll SEV 223 zur Datenschutzkonvention des Europarates (ETS 108) am 10. Oktober 2018 unterzeichnet. Nach der Ermöglichung der Ratifikation des Protokolls durch die EU-Mitgliedstaaten wurden die inhaltlichen Vorarbeiten für die Ratifikation des Protokolls (insbesondere Abstimmung der gemeinsamen deutschen Übersetzung des Protokolls mit den übrigen deutschsprachigen Vertragsstaaten; Erstellung einer deutschen Übersetzung des erläuternden Berichts im Hinblick auf die erforderlichen Erläuterungen; Abstimmung mit dem BMeiA) bereits 2019 eingeleitet.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Abschluss der fachlichen Vorarbeiten für die Ratifikation des Änderungsprotokolls SEV 223; das Protokoll ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und bedarf der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG; anlässlich der Einleitung des parlamentarischen Genehmigungsverfahrens sind eine Übersetzung des Protokolls ins Deutsche sowie Erläuterungen vorzulegen; Erstellung eines Ministerratsvortrags in Abstimmung mit dem BMeiA; Zuführung zur Beschlussfassung an den Nationalrat in Abstimmung mit dem BMeiA
Erläuterung der Entwicklung
Übersetzung des Protokolls ins Deutsche sowie Erläuterungen wurden in Abstimmung mit den Vertragsstaaten mit deutscher Amtssprache vorgelegt; Ministerratsvortrag zur Ratifikation des Änderungsprotokolls SEV 223 wurde in Abstimmung mit dem BMeiA eingebracht und am 6. April 2022 im Ministerrat beschlossen; Zuführung zur Beschlussfassung an den Nationalrat erfolgt; nach erfolgter Behandlung im Justizausschuss des Nationalrats am 10. Mai 2022 Beschluss des Nationalrats vom 19. Mai 2022 betreffend ein Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (1427 d.B. und 1463 d.B.); Behandlung im Justizausschuss des Bundesrats am 31. Mai 2022, im Plenum des Bundesrats am 2. Juni 2022; anschließend Ratifikation durch den Bundespräsidenten
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Umsetzung des Regierungsprogrammes 2020-2024 im Bereich der Eigenlegistik für das DSG
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Ministerialentwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird (DSG-Novelle 2022) zum Zweck der Ausweitung der Vertretungsrechte nach § 28 DSG liegt vor und befindet sich in der politischen Abstimmung.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.07.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Vorarbeiten für einen Ministerialentwurf zur Umsetzung der legistischen Anpassungen des DSG haben im Sommer 2020 begonnen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Weiterentwicklung des datenschutzrechtlichen Grundrechtsschutzes in § 1 DSG; Ausweitung der Vertretungsrechte nach § 28 DSG auf Verfahren nach § 29 DSG für Unternehmen mit einer Unternehmensgröße analog der Regelung in der österreichischen Digitalsteuer; weitere legistische Anpassungen im einfachgesetzlichen Teil des DSG; Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes bis Ende 2020
Erläuterung der Entwicklung
Verpflichtende mandatierte Verbandsklage nach Art. 80 Abs. 1 DSGVO (iHa Wahrnehmung der Rechte nach Art. 77, 78 und 79 DSGVO) ist in § 28 DSG vollständig umgesetzt; unionsrechtlich optionale mandatierte Verbandsklage nach Art. 80 Abs. 1 DSGVO iHa auf Geltendmachung von Schadenersatz und nach Art. 80 Abs. 2 DSGVO ebenfalls unionsrechtlich optionale nicht mandatierte Verbandsklage (iHa Wahrnehmung der Rechte nach Art. 77, 78 und 79 DSGVO) ist im DSG aktuell nicht umgesetzt; vorgelegter Ministerialentwurf sieht eine Umsetzung beider unionsrechtlich optionaler Rechtsinstrumente vor; die politischen Verhandlungen dauern noch an.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise
Meilenstein: Umsetzung diverser Richtlinien und des Regierungsprogrammes im Rahmen der vergaberechtlichen Rechtsgrundlagen (insb. BVergG)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Die Richtlinie 2019/1161 wurde zeitgerecht (durch das Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz, SFBG, BGBl I Nr 163/2021) umgesetzt. Die erforderlichen Anpassungen aufgrund der Richtlinie 2019/633 (unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette) erfolgten hingegen noch nicht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.07.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Umsetzung der RL 2019/1161 und 2019/633 hat bis 2.8.2021 bzw. 1.5.2021 zu erfolgen. Die Vorarbeiten für einen Begutachtungsentwurf haben im Mai 2020 begonnen. Die Bund-Länder Arbeitsgruppe gem. Art. 14b B-VG soll noch im Juli 2020 das Vorhaben diskutieren.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Erarbeitung und Auswertung eines Begutachtungsentwurfes und Abschluss des parlamentarischen Prozesses zur Umsetzung diverser Richtlinien und des Regierungsprogrammes im Rahmen der vergaberechtlichen Rechtsgrundlagen (insb. BVergG). Überarbeitung der vergaberechtlichen Rechtsgrundlagen zur rechtzeitigen Umsetzung der RL 2019/1161 und 2019/633 (bei letzterer, soweit das BMJ aufgrund seiner Zuständigkeit im Bereich des Vergaberechts betroffen ist); Implementierung der Ziele des Regierungsprogrammes in Bezug auf das Vergaberecht.
Erläuterung der Entwicklung
Die Vorarbeiten für einen Begutachtungsentwurf hinsichtlich der Anpassung der vergaberechtlichen Regelungen an die RL 2019/633 sowie die VO (EU) 2019/1780 sowie des Regierungsprogrammes haben im Mai 2020 begonnen, die Bund-Länder Arbeitsgruppe gem. Art. 14b B-VG wurde bereits mehrfach befasst. Die Texte sind seitens des BMJ nunmehr finalisiert und zur politischen Verhandlung bereit.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend