MASSNAHME
Vereinfachung der (Arbeitnehmer)Veranlagung durch weitere Datenübermittlungen
Vereinfachung der (Arbeitnehmer)Veranlagung durch weitere Datenübermittlungen
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Vereinfachung der (Arbeitnehmer)Veranlagung durch weitere Datenübermittlungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Eine Evaluierung wurde erfolgreich durchgeführt. Über den bestehenden Status hinausgehende Datenübertragungen erfordern legistische Eingriffe, die aufgrund der COVID-19-Pandemie und der dadurch geänderten Rahmenbedingungen nicht umgesetzt wurden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Datenübermittlungen sind nur in Bezug auf Spenden, Kirchenbeiträge und bestimmte SV-Beiträge (§ 18 EStG) sowie in Bezug auf Behinderten-Freibeträge (§ 35 EStG) vorgesehen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Die Maßnahme wurde erfolgreich umgesetzt, weitere Datenübermittlungen wurden geprüft und wo möglich umgesetzt. Eine Evaluierung wurde durchgeführt und das Ergebnis liegt vor.
Erläuterung der Entwicklung
Die Evaluierung hat gezeigt, dass weitere Datenübermittlungen nur nach vorherigen legistischen Anpassungen möglich sind. Eine Umsetzung ist kurzfristig nicht zu erwarten.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise