MASSNAHME
Aktualisierungsstand Plattform für öffentliches Rechnungswesen
Aktualisierungsstand der Plattform für öffentliches Rechnungswesen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Aktualisierungsstand der Plattform für öffentliches Rechnungswesen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Im Jahr 2021 wurden alle - bereits vor der geplanten Novelle 2022 der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) anwendbaren - VR-Komitee-Empfehlungen auf der Plattform für öffentliches Rechnungswesen eingearbeitet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.07.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Plattform für öffentliches Rechnungswesen ist aktuell.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
In den online-KLF und das oBHBH werden die vom VR-Komitee beschlossenen Empfehlungen einge- arbeitet; die beiden Anwendungen und somit die Plattform für öffentliches Rechnungswesen sind aktuell.
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahr 2021 wurden alle – bereits vor der geplanten Novelle 2022 der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) anwendbaren – VR-Komitee-Empfehlungen, das sind die VR-K-Nr. 01-VRV 2015 „Definition Umsatzsumme Gemeindeverbände“, VR-K-Nr. 02-VRV 2015 „Anpassungen in den Anlagen zur VRV 2015“, VR-K-Nr. 04-VRV 2015 „Anpassung Geringwertige Wirtschaftsgüter“, VR-K-Nr. 06-VRV 2015 „Rückstellungen und Forderungen Besoldungskosten der Landes- und Religionslehrerinnen“ sowie VR-K-Nr. 07-VRV 2015 „Abzinsung von Personalrückstellungen“ auf der Plattform für öffentliches Rechnungswesen eingearbeitet. Durch die genannten VR-Komitee-Empfehlungen bestand ein Änderungsbedarf von insgesamt 18 Beiträgen des online Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuchs. Ein Änderungsbedarf des Kontierungsleitfadens bestand nicht.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze