MASSNAHME
Investitionsvolumen auf Grundlage des KIG 2020
Summe des jährlichen - durch den Bund unterstützen - Investitionsvolumens auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Summe des jährlichen - durch den Bund unterstützen - Investitionsvolumens auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Durch das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 wurden im Jahr 2021 4.453 Projekte bezuschusst und dabei 560,5 Mio. Euro ausbezahlt. Dadurch wurden Investitionen iHv 1.944,7 Mio. Euro unterstützt, was einem Investitionsfaktor von 3,5 entspricht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.07.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Erste Anträge der Gemeinden wurden überpüft, die jeweiligen kommunalen Investitionszuschüsse freigegeben und in weiterer Folge an die antragstellenden Gemeinden überwiesen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Durch die kommunalen Zweckzuschüsse des Bundes konnte im Jahr 2021 ein jährliches Investitionsvolumen in den Gemeinden idHv 1,2 Mrd. € erreicht werden.
Erläuterung der Entwicklung
Durch das Kommunalinvestitionsgesetz 2020, KIG 2020, BGBl. I Nr. 56/2020 und BGBl. I Nr. 140/2021, wird vom Bund insgesamt 1,0 Mrd. € für kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität bereitgestellt (§§ 1 und 2 Abs. 1 KIG 2020).
Der Antragszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2022, das heißt im Evaluierungszeitraum 1.1. bis 31.12.2021 wurden 4.453 Projekte und dabei 560,5 Mio. Euro an die Gemeinden ausbezahlt. Dadurch wurden Investitionen iHv 1.944,7 Mio. Euro unterstützt, was einem Investitionsfaktor von 3,5 entspricht. Somit standen für das Jahr 2022 (abzüglich der Beträge aus 2020 und 2021) noch KIG 2020-Mittel iHv 178,8 Mio. Euro zur Verfügung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig