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MASSNAHME

Relativ ausgewogenes Tilgungsprofil - Zinsfixierungszeitraum

Im Rahmen der Schuldenmanagementstrategie gemäß § 79 Abs. 5 BHG 2013 erfolgt die Festlegung eines zulässigen Korridors für den Zinsfixierungszeitraum. Damit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen zu erwarteten Zinskosten und dem Budgetrisiko erreicht.

2021
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Zinsfixierungszeitraum-Bandbreite

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Der Zinsfixierungszeitraum liegt per Ende 2021 bei 11,78 Jahren.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Zinsfixierungszeitraum lag bei 11,7 Jahren.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Gemäß aktuell gültiger Schuldenmanagementstrategie liegt der zulässige Korridor für den Zinsfixierungszeitraum 2021 bei 10,2 bis 11,7 Jahren.

Erläuterung der Entwicklung

Unter Einhaltung einer risikoaversen Ausrichtung wird dem Bundesminister für Finanzen jeweils bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres ein Vorschlag einer Schuldenmanagementstrategie der Finanz- und sonstigen Bundesschulden einschließlich der Währungstauschverträge für die nächsten vier Jahre unterbreitet. Dieser Vorschlag enthält Korridore für Restlaufzeit und Zinsfixierungszeitraum des Finanzschuldportfolios.
Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krise und dem damit verbundenen veränderten volatilen Marktumfeld bzw. dem deutlich erhöhten Finanzierungsbedarf – wurde dieser Vorschlag einer Aktualisierung unterzogen. Der aktualisierte Vorschlag enthält eine Ausweitung der Bandbreiten sowohl für die Restlaufzeit als auch den Zinsfixierungszeitraum. Gemäß der aktualisierten Schuldenmanagementstrategie liegt der zulässige Korridor für den Zinsfixierungszeitraum 2021 bei 10,7 bis 12,2 Jahren. Mit Schreiben vom 31. Mai 2021 hat der Bundesminister für Finanzen die geschäftspolitische Ausrichtung der OeBFA entsprechend des erstatteten Vorschlages festgelegt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze