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MASSNAHME

Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Bundesdienst

Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur verstärkten Eingliederung von Menschen mit Behinderung (über 70 %) in den Bundesdienst

2021
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Vorlage eines Maßnahmenpakets zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung (über 70 %)

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Mit Ministerratsvortrag vom 1. Oktober 2021 wurde ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Bundesdienst forcieren und vereinfachen soll.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Bund wird voraussichtlich seine Einstellungsverpflichtung gem. Behinderteneinstellungsgesetz aufgrund der demografischen Entwicklung ab dem Jahr 2021 nicht mehr im Ausmaß wie bisher erfüllen können. Daher ist Handlungsbedarf gegeben.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Das erarbeitete Maßnahmenpaket liegt zur Umsetzung bereit.

Erläuterung der Entwicklung

Insbesondere wird die Herabsetzung des Grades der Behinderung von 70 % auf 60 %, der die Aufnahme ohne Bindung einer Planstelle ermöglicht, die Anzahl dieser „Sonderplanstellen“ deutlich erhöhen und damit auch dazu beitragen, dass die Einstellungsverpflichtung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz seitens des Bundes weiter erfüllt wird. Diese Maßnahme trat mit 1. Jänner 2022 in Kraft und wird sich daher erst im Folgenden auswirken.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze