MASSNAHME
Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung; Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten
Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung; Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: vom Arbeitsmarktservice geförderte Personen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
471.853Anzahl
Zielzustand
475.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Durch die Verschiebung der Qualifizierungsförderungen und -maßnahmen des AMS hin zu höherwertigen Ausbildungen, ist im Jahr 2015 ein Rückgang der vom AMS geförderten Personen zu verzeichnen. Deshalb konnte der Zielwert auch nur zu 90 % erreicht werden. Im Jahr 2016 erhöhte sich die Zahl der vom AMS geförderten Personen insbesondere wegen der Ausweitung von Deutschkursen auf 97 % des Zielwerts. 2017 wurde der Zielwert konstant gehalten, in der Realisierung wurde dieser Zielwert um rund +2 % übertroffen. Im Jahr 2018 und 2019 sanken die Zahl der geförderten Personen in Qualifizierungsmaßnahmen. Bei einem ähnlich hohen Ausgabenniveau für aktive Arbeitsmarktpolitik verschob sich der Fokus stärker in Richtung Förderung von AMS Beschäftigungsmaßnahmen. Im Jahr 2020 nahm die Zahl der geförderten Personen (ohne die AMS Förderungen für Kurzarbeit) aufgrund der COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen bei den AMS Schulungen ab. Der Zielwert konnte 2020 somit nicht vollständig, aber zu 96,5 % erreicht werden. Im zweiten Jahr der COVID-19 Pandemie nahm zwar die Zahl der geförderten Personen (ohne die AMS Förderungen für Kurzarbeit) deutlich zu, jedoch wurde die erhöhte Zielsetzung für das Jahr 2021 mit 99,34 % nur beinahe erreicht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
384.425
Quelle
AMS DWH: fdg_personen
Berechnungsmethode
Anzahl Personen, die mindestens einen Tag im betroffenen Jahr eine Beihilfe bezogen haben (Anzahl Personen) (ab 2020 ohne Kurzarbeit)
Kennzahl: Anzahl der vom Arbeitsmarktservice geförderten Personen in Kurzarbeit
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
546.362Anzahl
Zielzustand
300.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Kurzarbeit etablierte sich schon vor der COVID-19 Pandemie als Kriseninstrument und daher wurde es sowohl im Jahr 2020 als auch im Jahr 2021 als Instrument zur Eindämmung eines stärkeren Anstieges der Arbeitslosigkeit eingesetzt. Im Jahr 2020 haben aufgrund von pandemiebedingten Einschränkungen rund 1,2 Mio. Personen Kurzarbeitsbeihilfe bezogen. Mit einem Istwert von 546.362 Personen (Datenstand Ende April 2022) wurde der Zielwert für das Jahr 2021 um +82 % überschritten.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
1.229
Quelle
AMS DWH: fdg_personen
Berechnungsmethode
Anzahl Personen, die mindestens einen Tag im betroffenen Jahr eine Beihilfe bezogen haben (Anzahl Personen)