MASSNAHME
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2012-2021.
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2012-2021.
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der umgesetzten Maßnahmen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
74%
Zielzustand
72%
Erläuterung der Entwicklung
Der am 24. Juli 2012 von der damaligen Bundesregierung beschlossene und von den Folgeregierungen jeweils bestätigte und von der Regierung Bierlein um ein Jahr verlängerte NAP Behinderung 2012-2021 war von sämtlichen Bundesministerien umzusetzen. Der Aktionsplan beinhaltete in acht, auf sämtliche Lebensbereiche bezogenen Kapiteln insgesamt 250 Maßnahmen. Per 31.12.2020 waren 74 % der Maßnahmen umgesetzt. Die Erhebung des Umsetzungsstandes erfolgt durch die betroffenen Ressorts und die Länder. Da der Fokus auf die Erarbeitung und Finalisierung des Folgeplans „NAP Behinderung 2022-2030“ (vgl. Maßnahme 4 „Ausarbeitung und Beschlussfassung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2022–2030“) gelegt worden ist, wurde diese Erhebung mit Stand 31.12.2021 nicht mehr durchgeführt. Es wurde jedoch der abgeschlossene NAP 2012-2020/2021 von der Universität Wien im Jahr 2020 evaluiert und die Empfehlungen bei der Ausarbeitung des Folgeplans entsprechend berücksichtigt. Das Ergebnis dieser Evaluierung ist unter dem Link „https://broschuerenservice.sozialministerium.at/home/Download?publicationId=750“ abrufbar. Die offen gebliebenen Maßnahmen wurden als Zielsetzung und Maßnahmen in den NAP 2022–2030 überführt und werden dort weiter behandelt.
Erfolgreich umgesetzte Beispiele für den NAP Behinderung 2012-2021 sind: Stärkung der Antidiskriminierungsgesetze / Behindertengleichstellungsrecht; Ausbau der Programme zur Beschäftigung; Gewährleistung der vollständigen finanziellen Unabhängigkeit des Monitoringausschusses; neue deutsche Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention; Bewusstseinsbildung im Medienbereich durch eine Medienempfehlung und ein Webportal; Reform des Sachwalterrechts und Schaffung eines zeitgemäßen Erwachsenschutzrechts.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
70
Quelle
BMSGPK - NAP-Umsetzungstabelle (wird jährlich erstellt, mit Stand 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres)
Berechnungsmethode
Rückmeldungen der Ressorts (Bundesministerien) und Auswertung durch das BMSGPK