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MASSNAHME

Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung.

Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung.

2021
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Frauen an den Förderungsmaßnahmen für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

42,7

%

Zielzustand

44

%

Erläuterung der Entwicklung

Im Sinne des Gender-Mainstreaming-Ansatzes wird auf eine ausgewogene Förderlandschaft geachtet und Frauen werden gezielt unterstützt. Gleich wie Frauen ohne Behinderungen sind auch Frauen mit Behinderungen stärker von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen. 2021 wird ein leichter Zuwachs des Frauenanteils auf 42,7 % verzeichnet (2020: 42,1 %).

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

42,7


Quelle

Statistik BMSGPK

Berechnungsmethode

Verhältnis zwischen der Anzahl der weiblichen Teilnahmen und der Gesamtzahl der Teilnahmen/Bezieher:innen (Individual- und Projektförderungen)