MASSNAHME
Evaluierung der sozialen u. finanziellen Auswirkungen, die sich durch Einführung des Ausgleichszulagenbonus ergeben.
Evaluierung der sozialen und finanziellen Auswirkungen, die sich durch die Einführung des Ausgleichszulagenbonus ergeben.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Evaluierung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Im Jahr 2021 wurde eine Evaluierung durchgeführt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Gem. § 726 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes hat das BMSGPK die sozialen und finanziellen Auswirkungen, die sich durch die Einführung des Ausgleichszulagenbonus ergeben, bis zum 31.12.2021 zu evaluieren. Im Jahr 2020 sollen die Datenerhebung und der Aufbau der Evaluierung umgesetzt werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Die Evaluierung wurde abgeschlossen.
Erläuterung der Entwicklung
Seit Jänner 2020 erfolgte monatlich dazu eine Datenerhebung. In den ersten Monaten konnte insbesondere bei Ehepaaren (eingetragene Partnerschaften) keine bis wenige Fälle erhoben werden. Erst im Juni 2020 kam es bei Ehepaaren mit 2.884 Fälle zu einer relevanten Größe.
In der Folge kam es bei beiden Gruppen zu kontinuierlichen Anstiegen. Ende 2020 bei Alleinstehenden (360 Monate): 18.389 Fälle, bei Alleinstehenden (480 Monate): 3.201 Fälle und bei Ehepaaren (480 Monate): 4.158 Fälle. Ende 2021 bei Alleinstehenden (360 Monate): 19.864 Fälle, bei Alleinstehenden (480 Monate): 5.470 Fälle und bei Ehepaaren (480 Monate): 4.782 Fälle. Im Jahr 2022 setzt sich der Anstieg mit leichter Entwicklung fort: Februar 2022 (Alleinstehende: 5.540, Ehepaare: 4.793).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze