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MASSNAHME

Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (Zielsteuerung-Gesundheit, Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens).

Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (Zielsteuerung-Gesundheit, Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens).

2021
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Das Bundes-Jahresarbeitsprogramm für das Jahr 2022 wurde festgelegt. Die im Bundes-Jahresarbeitsprogramm 2021 festgelegten Maßnahmen zur Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags wurden weitgehend umgesetzt. Bedingt durch die Covid-19-Pandemie konnten nicht alle fetsgelegten Maßnahme (zeitgerecht) umgesetzt werden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Bundes-Jahresarbeitsprogramm 2020 zur Umsetzung des im Jahr 2016 für die Jahre 2017 bis 2021 vereinbarten Bundes-Zielsteuerungsvertrags wurde festgelegt. Das Bundes-Jahresarbeitsprogramm für 2019 wurde umgesetzt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Das Bundes-Jahresarbeitsprogramm für das Jahr 2022 wurde festgelegt. Die im Bundes-Jahresarbeitsprogramm 2021 festgelegten Maßnahmen zur Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags wurden umgesetzt.

Erläuterung der Entwicklung

Die im Bundesjahresarbeitsprogramm vorgesehenen relevanten Maßnahmen (49 Maßnahmen auf Bundesebene und 25 auf Landesebene) konnten auf Bundesebene mehrheitlich wie geplant gestartet, fortgeführt bzw. abgeschlossen werden. 18 Maßnahmen wurden bereits abgeschlossen, weitere 29 Maßnahmen befanden sich planmäßig in Bearbeitung, 2 Maßnahmen konnten innerhalb der vereinbarten Fristen nicht gänzlich umgesetzt werden. Auf Ebene der Bundesländer konnte von 30 Maßnahmen lediglich drei Maßnahmen innerhalb der vereinbarten Frist nicht gänzlich umgesetzt werden. Alle anderen Maßnahmen sind umgesetzt bzw. in Arbeit.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend