MASSNAHME
Neues Steuerungsmodell der Pädagogischen Hochschulen
Neues Steuerungsmodell der Pädagogischen Hochschulen
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Fort- und Weiterbildungen in der unterrichtsfreien Zeit
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
8,51%
Zielzustand
11%
Erläuterung der Entwicklung
Die Lehrveranstaltungen im Studienjahr 2020/21 wurden Covid-bedingt fast ausschließlich online durchgeführt. Eine Betrachtung der LV-Termine ist damit nur beschränkt aussagekräftig, da diese sowohl synchrone als auch asynchrone Lehrformate umfassen und damit nicht jeder Termin automatisch die Notwendigkeit einer Abwesenheit vom Unterricht bedingt. Eine genaue Differenzierung der unterschiedlichen Vermittlungsformate ist erst durch die für 2022/23 anzuwendenden Kategorisierung möglich. Österreichweit konnte der angestrebte Zielwert von 11% nicht erreicht werden. Der Anteil der Fort- und Weiterbildung in den Ferien konnte allerdings in den Bundesländern Salzburg und Tirol deutlich gesteigert werden, in NÖ liegt der Wert über dem Zielwert und in OÖ knapp unter dem Zielwert.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
7,69
Quelle
BMBWF, PH-Online, Terminverwaltung
Berechnungsmethode
Anzahl der Lehrveranstaltungen in der unterrichtsfreien Zeit zu Anzahl aller Lehrveranstaltungen
Meilenstein: Umsetzung des PH-Entwicklungsplan (PH-EP)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Die Hochschulräte sind seit 1. April 2021 neu besetzt. Das Dienstrecht zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit wurde angepasst. Modell- und Forschungsschulen: Möglichkeiten für legistische Anpassungen für die eingegliederten Praxisschulen wurden dargelegt. Die gesamtheitliche Umsetzung der Modell- und Forschungsschule ist noch ausständig. PH-KLR: alle Kostenstellen und Kostenträger sind im System angelegt. Die PH erfassen die Kosten auf den Kostenstellen und Kostenträgern. Erste Probeabrechnung der Pilot PH (K ,T, NÖ) wurde durchgeführt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.06.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Entscheidungsgrundlagen für die Änderung der Forschungsrahmenbedingungen sowie der Umsetzungsprozess zur Steuerung von Schulentwicklungsberatung sowie Fort- und Weiterbildung liegen vor.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Die Hochschulräte sind neu besetzt, Anpassungen im Bereich eines innovativen Dienstrechts zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit wurden legistisch umgesetzt. Die legistische Umsetzung von „Modell- und Forschungsschulen“ ist in allen Bereichen abgeschlossen; die Kosten-Leistungs-Rechnung ist an allen Standorten eingeführt.
Erläuterung der Entwicklung
Hochschulräte: die Novelle zum Hochschulgesetz wurde mit 09.09.2020 kundgemacht und ist mit 1.10.2020 in Kraft getreten. Die Hochschulräte sind seit 1. April 2021 neu besetzt.
Dienstrecht wurde angepasst.
Modell- und Forschungsschulen: Die gesamtheitliche Umsetzung der Modell- und Forschungsschule muss konzeptiv abgestimmt werden, um legistisch zur Umsetzung zu gelangen.
PH-KLR: In SAP wurden die entsprechenden Kostenstellen und Kostenträger angelegt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PHn wurden entsprechend geschult.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Lehrer/innenbedarfsplanung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Die Bedarfsprognose für 2020 bis 2030 wurde den Bildungsdirektionen, den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen übermittelt. Das Thema Bedarfsplanung wurde in den Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplänen der Bildungsdirektionen als Maßnahme verankert. Die Ergebnisse der Bedarfsprognose sind in die Erstellung der Steuerungsdokumente der Pädagogischen Hochschulen und Universitäten eingeflossen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.06.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Datengrundlage nach Lehramtsstudien ist erstellt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Die Steuerung der Ausbildungskapazitäten an BMBWF, Bildungsdirektionen, Pädagogischen Hochschulen und Universitäten erfolgt auf Basis des Bedarfsmodells.
Erläuterung der Entwicklung
Die Datengrundlage für die Bedarfsprognose wird weiter verbessert, an einer Verfeinerung/Erweiterung der Prognose für 2023-33 wird aktuell gearbeitet.
Geplant sind regelmäßige Austauschrunden und Arbeitsgruppen mit Expert/innen aus verschiedenen Bereichen und Vertreter/innen einzelner oder aller Stakeholder.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Quereinstiegsmodelle
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Die Studienrechtlichen Vorgaben sind legistisch umgesetzt. Die ersten Quereinstiegslehrgänge starten im Studienjahr 2022/23. Die dienstrechtliche Umsetzung erfolgt mit der kommenden DR-Novelle, die am 27.04.2022 in Begutachtung gegangen ist.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.06.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ein neues Konzept für die dienstrechtlichen und studienrechtlichen Vorgaben ist erarbeitet und vorgelegt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Das neue Konzept für die dienstrechtlichen und studienrechtlichen Vorgaben ist legistisch umgesetzt und erste Quereinstiegshochschullehrgänge sind gestartet.
Erläuterung der Entwicklung
Das Hochschulgesetz wurde mit 09.09.2021 kundgemacht und ist mit 1.10.2021 in Kraft getreten. Die ersten Quereinstiegslehrgänge starten im Studienjahr 2022/23.
Um eine Gleichrangigkeit unter den Lehrkräften zu ermöglichen braucht es die Änderungen im Dienstrecht. Zudem wird das vorgelagerte, mehrstufige und selektive Auswahlverfahren mit den Änderungen im Dienstrecht für die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger geregelt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend