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MASSNAHME

Beitrag zur Steigerung der Digitalisierung in der Bundesverwaltung (Digitalisierungsfonds)

Beitrag zur Steigerung der Digitalisierung in der Bundesverwaltung, der Wirkungen über den konkreten Zuständigkeitsbereich eines einzelnen haushaltsleitenden Organs hinaus entfalten und zu Effizienz- und Effektivitätssteigerungen führen (Digitalisierungsfonds)

2021
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Anschubfinanzierung insbesondere für die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung relevanter Projekte

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Für die Finanzierung aus dem Digitalisierungsfonds wurden für das Jahr 2021 Projekte in drei Tranchen eingereicht. In diesen drei Tranchen wurden von der Task Force Digitalisierung 68 Projekte mit einem Volumen von € 76.007.227 für den Digitalisierungsfonds qualifiziert. Davon wurden bis zum 31.12.2021 bereits 61 Projekte beauftragt und befinden sich in der Umsetzung. Folgende Services wurden bis zum 31.12.2021 bereits in Betrieb genommen: • eGründung: Verbesserungsaufträge können nunmehr online ausgefüllt werden • Register- und Systemverbund: Admin-Interface (vorerst für ausgewählte Partner)

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.08.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Derzeit werden von den Ressorts unterschiedliche Rechenzentren, Soft- und Hardware sowie Service-Provider genutzt, die zu hohen Kosten, schwankender Qualität und geringerer Sicherheit führen kann.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Projekte zur IT-Konsolidierung im Bund, zum Ausbau der IT-Services für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen oder zur Optimierung von Verfahrensabläufen wurden gestartet. Dies bedeutet, dass zumindest ein Shared Service in Betrieb gegangen ist.

Erläuterung der Entwicklung

Die Bundesregierung hat mit dem Ministerratsvortrag (MRV 35/10) vom 21.10.2020 und dem Bundesfinanzgesetz 2021 eine Unterstützung der digitalen Transformation in der Bundesverwaltung in der Höhe von € 160 Mio. für 2021/2022 (jeweils in der Höhe von € 80 Mio. pro Jahr) beschlossen, mit dem Ziel die Digitalisierung in der Bundesverwaltung durch Finanzierung von Projekten mit ressortübergreifender Wirkung zu forcieren. Aus den Mitteln des Digitalisierungsfonds werden befristete Anschubfinanzierungen für ressortübergreifende Projekte mit Fokus auf IKT-Konsolidierung, Ausbau von Services für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung von Verfahrensabläufen finanziert. Der Digitalisierungsfonds wurde in Höhe der jährlichen Beträge von € 80 Mio. in den EU- Aufbau- und Resilienzplan (RRF – Recovery and Resilience Facility) eingemeldet. Mindestens die Hälfte der Fondsmittel müssen für Projekte zur Umsetzung der IKT-Konsolidierung reserviert werden. Über die Auswahl der konkreten Projekte sowie deren Finanzierung entscheiden: BMDW, BKA, BMF, BMKÖS. Vertreter/innen dieser Ministerien bilden gemeinsam die Task Force Digitalisierung 2022. Die gesetzliche Grundlage des Digitalisierungsfonds selbst und dessen Abwicklungsschritte ist das „Bundesgesetz über die Errichtung des Digitalisierungsfonds (Digitalisierungsfondsgesetz-Digi-FondsG)“, welches am 27.05.2021 erlassen wurde und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 in Kraft ist. Die Task Force Digitalisierung 2022 wurde mit 21.10.2020 geschaffen. Die zentrale Aufgabe der Task Force ist die finale Auswahl und Entscheidung der eingereichten Projekte im Hinblick auf ihre Qualifizierung für den Digitalisierungsfonds. Im Jahr 2021 fanden insgesamt fünf Sitzungen der Task Force Digitalisierung 2022 statt. Im BMDW wurde eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet, welche die Aktivitäten der Task Force koordiniert und deren Entscheidungen vorbereitet. Diese bereitet auch die Unterlagen für die Auswahl der Projekte in Abstimmung mit dem BMF für die Sitzungen der Task Force vor.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze