MASSNAHME
Bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz
Bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der verkehrspolizeilichen Kontrollstunden an Gesamtleistungsstunden
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
6,6%
Zielzustand
6,3%
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl ist abhängig von den operativen Planungen und deren Durchführung je nach aktueller Lage im verkehrspolizeilichen Bereich. Die Werte bewegen sich seit 2018 über 6 %.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
6,1
Quelle
Elektronische Dienstdokumentation (EDD)
Berechnungsmethode
Anteil der verkehrspolizeilichen Kontrollstunden an Gesamtleistungsstunden
Kennzahl: Anteil der Fußstreifenstunden an Gesamtleistungsstunden
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
6,2%
Zielzustand
6%
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl gibt Auskunft über die operative Planung von Fußstreifenstunden entsprechend der aktuellen Lage. 2022 wurde das Ziel überplanmäßig erreicht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
7,18
Quelle
Elektronische Dienstdokumentation (EDD)
Berechnungsmethode
Anteil der Fußstreifenstunden an Gesamtleistungsstunden
Kennzahl: Bestätigungsquote zu Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit (Suchtgiftlenker) durch Arzt gm. § 5/5 Straßenverkehrsordnung
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
87%
Zielzustand
86%
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl gibt Auskunft über die Qualität der Aus- und Fortbildung der Exekutivbeamten beim Erkennen einer Beeinträchtigung von Fahrzeuglenkern durch Suchtgift. Der Kennzahlenwert ist im Vergleich zum Jahr 2021 leicht gestiegen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
86,8
Quelle
Elektron. Dienstdokumentation (EDD), Datenmodul PAD
Berechnungsmethode
Verhältnis der Anzahl der von einem Arzt bestätigten Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit nach Vorführung eines Lenkers durch ein Organ der Bundespolizei