Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung

Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der Wirkung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren und der Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung

2022
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Erfüllungsgrad der Meilensteine aus dem „Aktionsprogramm Schutzwald“

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

24

Anzahl

Zielzustand

19

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Umsetzung des Aktionsprogramms „Wald schützt uns!“ schreitet stetig voran. Im Jahr 2022 konnten folgende wesentliche Meilensteine erreicht werden:
– Die Hinweiskarte Schutzwald wurde bundesweit evaluiert, verfeinert, harmonisiert und publiziert (auf www.schutzwald.at).
– Eine Digitalisierungskampagne zu schutzwaldrelevanten Geodaten (Standortschutzwald, Bannwald, Auwälder, Windschutzanlagen) wurde gestartet und großteils fertiggestellt.
– Eine Medienkampagne auf Social-Media-Kanälen wurde ausgeweitet und erfolgreich betrieben.
– Qualitätsgesicherte Lehrmittel zum Thema Schutzwald und Naturgefahren wurden erstellt und werden den Schulen zur Verfügung gestellt (Biber Berti goes Web).
– Das Schutzwaldzentrum am Standort Waldcampus Österreich in Traunkirchen wurde von den Kooperationspartnern (BML, ÖBf, BOKU, BFW) in Betrieb genommen, ein umfangreiches „Modelleinzugsgebiet Rindbach“ wurde etabliert und mit Mess- und Monitoringtechnik ausgestattet.
– Eine Studie zur zukünftigen Sicherstellung von ausreichendem Pflanz- und Saatgut im Schutzwald wurde abgeschlossen.
– Europäische Schutzwaldpolitik: über die Gremien EUSALP und PLANALP bzw. FAO wurde das Thema „Schutzwald“ auch auf eine internationale Bühne gestellt, derzeit laufen intensive Beratungen, wie mit dem Thema Schutzwald auch in einem gesamteuropäischen Kontext umgegangen werden soll.
– Das Thema „Schutzwald“ wurde ebenfalls in der Entwicklung der Maßnahmen zum Waldfonds wie auch in den GAP-Strategieplan 2023–2030 verstärkt eingebracht.
– Der öffentliche Schutzwalddialog in Form einer (zwei)jährlichen Veranstaltung ist institutionalisiert und wurde bundesweit durchgeführt.
– Das Vorhaben „Österreichweites Projekt zu Wildruhezonen“ konnte in zwei Pilotstudien umgesetzt werden und bedarf noch weiterer Abklärungsarbeit mit Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern, der Jägerschaft, den Tourismusverbänden wie auch der Freizeit- und Erholungswirtschaft.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

8


Quelle

BML

Berechnungsmethode

Fortschritt der Erfüllung

Meilenstein: Bericht „Risikomanagementplan“ (2. Zyklus) an die Europäische Kommission

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Der „Risikomanagementplan“ (2. Zyklus) wurde termingerecht an die Europäische Kommission übermittelt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

22.06.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung

Zielzustand (Datum)

22. März 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Bericht „Risikomanagementplan“ (2. Zyklus) wird an die Europäische Kommission übermittelt.

Erläuterung der Entwicklung

Nach Ermittlung der Risikogebiete (Schritt 1) und Erstellung der Gefahren- und Risikokarten (Schritt 2) wurde der „Risikomanagementplan“ (2. Zyklus) als dritter Schritt des sechsjährigen Umsetzungszyklus der EU-Hochwasserrichtlinie fristgerecht an die Europäische Kommission übermittelt. Im Jahr 2023 wird mit der Erstellung des Bundesentwurfs für die Ermittlung der Risikogebiete für den dritten Zyklus (bis 2024 abzuschließen) begonnen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze