MASSNAHME
Umsetzung der Europäischen Kulturhauptstadt 2024
Umsetzung der Europäischen Kulturhauptstadt 2024
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Strukturelle Rahmenbedingungen für die Kulturhauptstadt 2024 ausarbeiten und implementieren
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Die Finanzierung des BMKÖS für das Jahr 2023 in Höhe von 2,95 Mio. Euro wurde angewiesen. Die begleitende Kontrolle durch das BMKÖS wurde in insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen sowie drei Sitzungen des Controlling Beirats wahrgenommen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Rahmenvereinbarung zwischen Bund, Oberösterreich, Steiermark und der Betriebsgesellschaft zu Controlling und Verwendungsnachweisprüfung sowie der Fördervertrag zwischen Bund und der Betriebsgesellschaft sind abgeschlossen. Das BMKÖS hat die erste Förderrate für das Jahr 2021 in der Höhe von 1 Mio. Euro ausbezahlt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die Finanzierung für das Jahr 2023 wurde plangemäß bereitgestellt. Die Governance durch das BMKÖS wird im Rahmen des Aufsichtsratsmandats und der Mitgliedschaft im Controllingbeirat wahrgenommen.
Erläuterung der Entwicklung
Die Finanzierung beinhaltet die planmäßige Förderrate für das Jahr 2023 sowie eine vertraglich ergänzte Indexanpassung der Fördermittel.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze